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Strafbefehl – was ist das? Und was sollte man jetzt tun?

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Ein gelber Umschlag in der Post – und was jetzt? Handelt es sich um einen Strafbefehl sind Eile und guter Rat geboten.

Im Bereich der kleineren Straftaten sind Strafbefehle keine Seltenheit. Etwa 10,7 Prozent der Ermittlungsverfahren werden von den Staatsanwaltschaften auf diese Weise abgeschlossen (2021, Quelle: Statistisches Bundesamt).

Doch was ist eigentlich ein Strafbefehl, wie gefährlich kann er werden und wie kann man sich dagegen wehren?

Das Wichtigste zuerst: Nach Erhalt eines Strafbefehls darf keine Zeit verloren werden. Das Schlimmste kann möglicherweise noch verhindert werden, wenn man schnell genug reagiert.

In so einem gelben Umschlag wird ein Strafbefehl zugestellt.

Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist eine Möglichkeit der Behörden, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren abzuschließen. Dabei wird im schriftlichen Verfahren (zunächst) ohne Gerichtsverhandlung und meistens ohne gerichtliche Anhörung des Beschuldigten durch das Amtsgericht eine Strafe festgesetzt. In den meisten Fällen folgt das Gericht dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die den Strafbefehl sogar bereits selbst formuliert. Der Richter setzt nur noch seine Unterschrift unter das Dokument.


Eine Beweisaufnahme, in der auch die Möglichkeit bestünde, entlastende Beweise vorzubringen findet nicht statt. Dass das für den Beschuldigten äußerst ungünstig sein kann, liegt auf der Hand.

Nicht zu verwechseln ist der Strafbefehl mit der Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (z.B. Geldauflage) gem. § 153a StPO, die nach der Erfüllung der Auflagen (also in der Regel Zahlung) keine weiteren gravierenden Folgen hat.

Ein rechtskräftiger Strafbefehl jedoch steht einer Verurteilung gleich (§410 Abs. 3 StPO). Legt man also gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch ein, so gilt man als verurteilt, ganz genau so, als ob das Gericht in einer Gerichtsverhandlung die Strafe mit einem Urteil ausgesprochen habe.

Die Folgen können daher deutlich schwerer sein, als bei einer Einstellung.

Was können die Folgen eines Strafbefehls sein?

In den allermeisten Fällen wird in einem Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt. Diese wird in Tagessätzen bemessen. Ein Tagessatz soll dabei das Einkommen pro Tag betragen, also ein Dreißigstel des bereinigten Einkommens (d.h. insbesondere nach Abzug der Steuern). Die Tagessatzanzahl bemisst sich nach der Schwere der Tat. So bedeutet zum Beispiel eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen etwa zwei Monatsgehälter.

Die Höhe des Einkommens wird dabei oft geschätzt. Auch hier sollte man genau prüfen, ob die Tagessatzhöhe, also die Schätzung des eigenen Einkommens nicht zu hoch ausgefallen ist.

Gerade in Verkehrsstrafsachen kann der Strafbefehl weitere schwere Folgen haben. So kann ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Man kann den Führerschein für bis zu zwei Jahre verlieren.

Wie kann man sich dagegen wehren?

Wie schon die unter dem Strafbefehl abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung aussagt, kann gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Dafür hat man zwei Wochen Zeit. Jetzt wird der anfangs erwähnte gelbe Umschlag wichtig. Auf diesem ist das Datum der Zustellung durch die Post vermerkt. Ab diesem Tag läuft die Zweiwochenfrist. Für die Einhaltung der Frist kommt es dabei auf den Eingang des Einspruchs bei Gericht, nicht auf das Absenden oder den Poststempel an. Der Einspruch muss also spätestens zwei Wochen nach dem auf dem gelben Umschlag vermerkten Tag beim Gericht sein.

Wird diese Frist versäumt, besteht (bis auf wenige Ausnahmen, siehe unten) keine Möglichkeit mehr, sich gegen den Strafbefehl zu wehren.

Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sofort nach Erhalt eines Strafbefehls einen Strafverteidiger zu kontaktieren, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

Dabei kann ein Strafverteidiger zu den verschiedenen Möglichkeiten beraten. Beispielsweise kann sich, selbst wenn man die Strafe ansonsten akzeptieren möchte, ein Einspruch gegen die Tagessatzhöhe lohnen, wenn das Einkommen zu hoch geschätzt wurde.

Was kann man tun, wenn der Strafbefehl während des Urlaubs kam oder ich aus anderen nichtverschuldeten Gründen keine Möglichkeit hatte, die Frist einzuhalten?

In diesem Fall kann ausnahmsweise doch noch etwas unternommen werden. Wenn die Gründe ausreichend dargelegt und belegt werden, so kann nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder dem Krankenhaus etc. doch noch Einspruch eingelegt werden (sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Zu beachten ist dabei, dass man nach der Rückkehr nur noch eine Woche Zeit dafür hat. Es sollte also sofort ein Strafverteidiger kontaktiert werden.

Was passiert nach einem Einspruch?

Hat man gegen den Strafbefehl rechtzeitig Einspruch eingelegt, so kommt es zur Gerichtsverhandlung. Das Verfahren läuft dann ab, als ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hätte. Ergebnis der Verhandlung kann ein Freispruch oder auch eine Reduzierung der Strafe sein. Auch zu der zuvor erwähnten Einstellung gegen Auflage kann es dann noch kommen. Aber Vorsicht: Auch eine höhere Strafe ist möglich. Daneben können höhere Verfahrenskosten auf den Verurteilten zukommen.

Bis zum Beginn der Verhandlung kann der Einspruch zurückgenommen werden. Deshalb kann ein Einspruch zur Fristwahrung und Einsichtnahme in die Ermittlungsakte sinnvoll sein. In der Verhandlung allerdings muss die Staatsanwaltschaft der Einspruchsrücknahme zustimmen.

Lassen Sie sich zu den Chancen und Risiken eines Einspruchs daher unbedingt von einem Rechtsanwalt für Strafrecht beraten.

Schnell reagieren

Wenn also der berüchtigte gelbe Umschlag mit einem Strafbefehl im Briefkasten liegt, sollte man das keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Handelt man schnell genug und lässt sich beraten, können unter Umständen schlimme Folgen noch verhindert werden.

Gerne stehe ich Ihnen zur Seite und berate Sie als erfahrener Strafverteidiger zu den Möglichkeiten, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren.  In einem solchen Beratungsgespräch, ob persönlich oder telefonisch, können wir Chancen und Risiken abschätzen und gemeinsam eine Strategie erarbeiten.

Foto(s): Rechtsanwalt Ingo Klepp

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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