Strafverfahren wegen einer Beleidigung im Internet (Facebook)- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Beleidigung eingeleitet.  Meist sind es Äußerungen auf Facebook, bei denen die Beschuldigten nie mit einer Strafverfolgung gerechnet hätten. Sehr oft sind die Betroffenen daher völlig überrascht und wissen nicht, wie Sie mit dieser Situation umgehen sollen. Dabei drohen hohe Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen. Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht. In diesem Artikel erklärt er die grundlegenden Probleme und gibt Verhaltenstipps für Beschuldigte.

Wann ist eine Beleidigung im Internet strafbar?

Der Tatbestand der Beleidigung ist im Strafgesetzbuch unter § 185 StGB geregelt. Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand eine andere Person in ihrer Ehre verletzt . Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen – und gilt auch für das Internet.

Beleidigung ist ein sogenanntes Antragsdelikt , das heißt, die Tat wird nur dann verfolgt, wenn das Opfer Anzeige erstattet und einen Strafantrag stellt. Beleidigungen im Internet können in Abwesenheit des Opfers stattfinden, weshalb folgende Punkte entscheidend sind:

  • Das Opfer erfährt von der Beleidigung .
  • Das Opfer fühlt sich tatsächlich beleidigt und stellt einen Strafantrag.

Anschließend prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Tat auch tatsächlich strafbar ist und ob der Täter ermittelt werden kann.

Wann ist eine Online-Beleidigung strafbar?

Mehrere Faktoren sind wichtig, um zu beurteilen, ob eine Beleidigung im Internet strafbar ist:

Eine fahrlässige Beleidigung gibt es im deutschen Recht nicht. Der Täter muss auch den Vorsatz haben, jemanden zu beleidigen. Wenn das Opfer die Beleidigung gar nicht wahrnehmen kann (z. B. durch eine fremde Sprache), ist die Strafbarkeit oft nicht gegeben.

In Deutschland gibt es das Grundrecht auf Meinungsfreiheit . Das bedeutet, dass nicht jede als beleidigend empfundene Äußerung strafbar ist. Das Gericht muss in jedem Fall entscheiden, ob die Äußerung als geschützte Meinungsäußerung gilt oder ob sie das Persönlichkeitsrecht einer anderen Person verletzt.

Wenn zwei Personen sich gegenseitig beleidigen , gilt dies häufig als eine Art Einverständniserklärung . Gegenseitige Beleidigungen können nach § 199 StGB gegeneinander angerechnet werden, sodass oft keine Strafe verhängt wird.

Wenn man eine Personengruppe beleidigt, stellt sich die Frage, ob ein Mitglied der Gruppe Anzeige erstatten kann. Die Rechtslage ist hier nicht immer eindeutig. Eine Kollektivbeleidigung ist nur dann strafbar, wenn sie sich gegen eine klar definierte Gruppe richtet, sodass sich Mitglieder individuell persönlich betroffen fühlen können. Wann dies der Fall ist, wird von Gerichten individuell bewertet.

Welche Strafen drohen bei einer Beleidigung im Internet?

Eine Beleidigung gilt grundsätzlich als Vergehen und wird gemäß § 185 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei besonders schweren Fällen, etwa wenn die Beleidigung eine große Öffentlichkeit erreicht und die Ehre des Opfers schwer beschädigt wird, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Online-Beleidigungen können schnell als schwere Fälle eingestuft werden, da die beleidigenden Inhalte oft für viele Menschen sichtbar sind und länger im Netz bleiben.

Verjährungsfrist bei einer Beleidigung im Internet

Das Opfer muss innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag stellen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem das Opfer von der Beleidigung erfährt . Eine allgemeine Verjährungsfrist für die Verfolgung der Beleidigung tritt nach drei Jahren ein.

Beweisbarkeit von Beleidigungen im Internet

Auch wenn viele denken, dass sie im Internet anonym sind, ist das oft nicht der Fall. Das Opfer hat einen Auskunftsanspruch auf die IP-Adresse des Täters, wodurch dessen Identität ermittelt werden kann. Ein nachträgliches Löschen des beleidigenden Kommentars nützt in den seltensten Fällen etwas, da Betroffene oft Screenshots als Beweismittel angefertigt haben.

Was tun nach einer Anzeige wegen Beleidigung im Internet?

Wenn Sie eine Anzeige wegen einer Beleidigung erhalten, gibt es zwei wichtige Regeln, die Sie beachten sollten.

Versuchen Sie auf keinen Fall, sich selbst zu verteidigen oder Rechtfertigungen abzugeben. Schweigen Sie lieber und nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht . Ihr Schweigen darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.

Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht . Ihr Anwalt wird die Ermittlungsakte einsehen und den Vorschlag prüfen. Häufig kann der Anwalt eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn die Beleidigung nicht strafbar ist oder nur eine geringe Schwere aufweist.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Dopingstrafrechts. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden fast immer ohne Strafe eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter  01792346907 möglich.



Foto(s): Andreas Junge

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