Strafverfahren wegen Ketamin- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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In diesem Artikel erläutert Rechtsanwalt Andreas Junge die möglichen strafrechtlichen Folgen des Besitzes von Ketamin und wie diese Verfahren effektiv und schnell zur Einstellung gebracht werden.

Was ist Ketamin?

Ketamin, chemisch auch Ketaminhydrochlorid genannt, ist ein Medikament, das sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin verwendet wird, insbesondere bei Schmerzbehandlungen und in der Notfallmedizin. Unter dem Namen Ketanest ist es in Apotheken erhältlich, jedoch nur mit ärztlicher Verschreibung.

In den letzten Jahren hat Ketamin aufgrund seiner halluzinogenen Effekte eine Beliebtheit als Partydroge in Clubs und Diskotheken gewonnen. Bereits um die Jahrtausendwende kam das Mittel aus Großbritannien nach Deutschland und ist heute in der Partyszene deutscher Großstädte unter Namen wie „Special K“, „Vitamin K“, „Kitkat“ oder „K“ weit verbreitet. Schätzungen zufolge hat sich der Konsum von Ketamin in den letzten Jahren erheblich vervielfacht.

Konsumformen und Dosierung von „K“

Ketamin wird auf verschiedene Arten konsumiert. Am häufigsten wird es als weißes, geruchloses Pulver geschnupft (üblich sind Dosen von 50 - 150 mg), da diese Methode die stärkste Wirkung entfaltet. Alternativ kann Ketamin in flüssiger Form oder als Tablette oral eingenommen werden (Dosen von 250 - 400 mg). Darüber hinaus ist auch die Verabreichung per Injektion in die Vene oder den Muskel möglich, bei einer Dosierung von 70 - 120 mg.

Bezugsquellen: Apotheke und Internet

Ketamin ist mit einem ärztlichen Rezept in der Apotheke als Ketanest erhältlich. Darüber hinaus hat der illegale Onlinehandel stark zugenommen: Im Darknet und auf bestimmten Internetplattformen ist Ketamin mittlerweile leicht erhältlich, oft mit Versand per Post. Auch auf Telegram gibt es Gruppen, die illegalen Handel mit Ketamin ermöglichen.

Wie wirkt Ketamin?

Die Wirkung von Ketamin variiert stark je nach Dosierung und Einnahmeform. Konsumenten berichten bei geringen Mengen von Halluzinationen und veränderter Zeit- und Raumwahrnehmung. Auch das Schmerzempfinden ist deutlich reduziert, und Farben und Formen erscheinen intensiver.

Höhere Dosen können zu intensiven Dissoziationen führen, bei denen der Konsument das Gefühl hat, den eigenen Körper zu verlassen oder die Realität vollständig zu verlieren. In der Drogenszene wird dieser Zustand als „K-Hole“ bezeichnet und kann erschreckend wirken. Sehr hohe Mengen führen oft sofort zu Bewusstlosigkeit. Abhängig von Dosierung und Konsumform kann die Wirkung zwischen einer halben Stunde und bis zu drei Stunden anhalten.

Unterliegt Ketamin dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)?

Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und fällt daher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Der bloße Besitz ist daher nicht strafbar. Allerdings macht sich strafbar, wer illegal mit Ketamin handelt, da dies gegen das Arzneimittelgesetz verstößt.

Ketamin und das Arzneimittelgesetz: Was ist erlaubt und was verboten?

Da Ketamin dem Arzneimittelgesetz unterliegt, ist der Verkauf an Privatpersonen ohne ärztliche Verschreibung verboten (§§ 95 und 96 AMG). Wer illegal mit Ketamin handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch Mittäter können strafrechtlich belangt werden.

Zwar ist der reine Besitz von Ketamin nicht strafbar, jedoch kann der Besitz ohne ärztliche Verschreibung bei einer Kontrolle zu rechtlichen Problemen führen, etwa im Hinblick auf die Fahrerlaubnis. Wer unter Ketamineinfluss oder mit Ketamin im Besitz angetroffen wird, riskiert den Führerscheinentzug gemäß §§ 315, 316 StGB.

Auch beim Kauf von Ketamin aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Solche Bestellungen werden oft vom Zoll abgefangen, was zu einem Strafverfahren führen kann.

Ist ein solches eingeleitet worden, sollte unbedingt ein spezialisierter Verteidiger beauftragt werden und auf keinen Fall ohne diesen irgendeine Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden erfolgen. Denn meist gelingt es mit einer auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittenen Verteidigungsstrategie, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Eine Strafe, ein Eintrag im BZR oder das Erscheinen in einer Gerichtsverhandlung bleibt den Beschuldigten so erspart.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und ist seit Jahren bundesweit erfolgreich auf dem Betäubungsmittelstrafrechts tätig. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden ohne einen Schuldspruch eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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