Strafverteidigung: Anklage da – wie geht es weiter?

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Viele Laien meinen, dass es zwingend zu einer Hauptverhandlung kommen muss, wenn Anklage erhoben wurde. Auch wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit mit der Anklageerhebung natürlich überproportional ansteigt, ist das so nicht zutreffend. Dem Verteidiger wird die Anklage mit einer Stellungnahmefrist zugestellt. Erst nach Eingang der Stellungnahme wird vom Gericht im sogenannten Zwischenverfahren entschieden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Ein Verteidiger hat zwei Möglichkeiten, eine Anklage vor der Hauptverhandlung zu Fall zu bringen:

Natürlich kann die Staatsanwaltschaft in beiderlei Hinsicht nachbessern!

Maßstab für die Eröffnung des Hauptverfahrens ist nach § 203 StPO die Bewertung, ob der Angeschuldigte – so heißt der Angeklagte vor Zulassung der Anklage – nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat "hinreichend verdächtig" ist.

In der vom Gericht zu treffenden Prognoseentscheidung prüft dieses, ob eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch.

Gelegentlich erkennt ein Gericht, dass es gegen den schweigenden Angeklagten keine Chance hat: 

Ich hatte einmal den Fall, dass mit dem Navi meines Mandanten nachgewiesen werden konnte, dass er sich oft in der Nähe von Drogeriemärkten aufgehalten hatte. Auch hatte die Polizei bei meinem Mandanten größere Mengen von Drogerieartikeln sichergestellt. Doch was die Polizei nicht ermitteln konnte war, dass diese Drogerieartikel aus einem derjenigen Märkte stammten, in deren Nähe sich mein Mandant aufgehalten hatte. Der Verdacht war da, aber das Gericht sah keinen Weg, wie eine schlüssige Beweisführung hinsichtlich eines Diebstahls aussehen sollte.

Der "missing link" war derjenige zwischen der Anwesenheit vor Ort und (der Zuordnung) der Ware. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, mein Mandant entlassen. Die Staatsanwaltschaft gab – zugegeben ein äußerst seltener Fall – auf.

Sie haben eine Anklage erhalten? Sprechen Sie mich gerne an.

Foto(s): LIEB

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