Strafzettel aus Italien. Muss ich zahlen?

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Seit Jahren vertreten wir erfolgreich Mandanten aus Deutschland in Bußgeldsachen aus Italien – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Wir prüfen italienische Bußgeldbescheide auf formelle und inhaltliche Fehler und konnten bereits zahlreiche Bescheide für unsere Mandanten aufheben lassen.

Wer nach einem Italienurlaub oder einer Geschäftsreise Wochen später ein Bußgeld per Einschreiben oder Inkassoschreiben erhält, stellt sich oft die Frage: Ist das überhaupt gültig – und muss ich zahlen?

Hier sind die wichtigsten Rechtstipps:

🔸 Zustellungsfrist beachten:
Für deutsche Staatsbürger gilt: Die italienische Behörde hat 360 Tage Zeit, den Bußgeldbescheid bei der Post aufzugeben. Maßgeblich ist das Datum der Aufgabe, nicht wann Sie das Schreiben erhalten.

🔸 Verspätete Zustellung = Nichtigkeit:
Kommt der Bescheid zu spät, kann er angefochten werden – etwa vor dem Friedensrichter (Giudice di Pace) oder durch Einspruch beim Präfekten.

🔸 Fehlerhafte Zustellung:
Italienische Bußgelder werden oft nicht korrekt zugestellt. Einschreiben gelten in Deutschland nicht als rechtswirksame Zustellung von Verwaltungsakten.

🔸 Einschreiben nicht abgeholt?
In Deutschland löst ein nicht abgeholtes Einschreiben keine Zustellfiktion aus. Die Zustellung gilt als nicht erfolgt – besonders bei amtlichen Dokumenten.

🔸 Einspruch lohnt sich:
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Bußgelder aus Italien erfolgreich wegen Zustellungsfehlern aufgehoben – häufig direkt über die sogenannte autotutela (interne Selbstkorrektur).

📌 Tipp: Erhalten Sie ein Bußgeld aus Italien? Lassen Sie es unbedingt anwaltlich prüfen, bevor Sie zahlen!

👉 Den vollständigen Artikel mit allen rechtlichen Details und Beispielen finden Sie auf unserer Website.


Foto(s): pixabay

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