Strafzettel im Ausland können teuer werden

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Die Urlaubs- und Reisezeit hat begonnen und viele fahren mit dem Auto in die Ferien. Wer ein Knöllchen erhält, sollte dies nicht immer auf die leichte Schulter nehmen, denn unter bestimmten Voraussetzungen können Bußgelder aus dem europäischen Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Innerhalb der EU gibt es ein Vollstreckungsabkommen. Bei Geldsanktionen gilt eine Bagatellgrenze bis 70 Euro. Zu beachten ist jedoch, dass insoweit auch die Verwaltungsgebühren zu berücksichtigen sind. Die 70 Euro sind dann schnell erreicht. Seit Sommer 2013 gilt die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“. Damit erhalten die zuständigen Behörden in allen Ländern der EU Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters. Diese Datenbank mit dem Namen Eucaris darf allerdings nur bei bestimmten Verstößen genutzt werden. Möglich ist dies beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und Alkohol am Steuer.

In anderen Fällen kann es dann sehr lange dauern, bis ein Bußgeldbescheid kommt. Teilweise spielen dann Verjährungsfragen eine Rolle.

Jedoch auch bei Sanktionen unter 70 Euro ist man nicht immer aus dem Schneider. Spätestens bei einer Wiedereinreise in das Land, im dem man ein Knöllchen bekommen hat, kann es dann teuer werden. Teilweise kann dann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

Das Bundesamt für Justiz in Bonn ist für die Prüfung und Vollstreckung der Bußgelder zuständig. Dabei ist zu beachten, dass es in manchen Ländern andere Haftungssysteme gibt. Maßgeblich sind insoweit die Halterhaftung und die Fahrerhaftung. In manchen Ländern haftet grundsätzlich der Halter. Dies ist in Deutschland nicht so. Hier gilt nur eine eingeschränkte Halterhaftung für den ruhenden Verkehr. Wenn man also nicht selbst gefahren ist, macht es im Zweifel Sinn, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen.

Ein im Ausland verhängtes Fahrverbot wirkt sich in Deutschland nicht aus. Ein Fahrverbot ist nur im jeweiligen Land durchsetzbar.

In manchen Ländern kann man eine Buße durch schnelles Bezahlen reduzieren. In Spanien erhält man zum Beispiel 50 % Rabatt, wenn man den Strafzettel innerhalb von 20 Tagen bezahlt. In Italien verdoppelt sich die Buße, wenn man innerhalb von 60 Tagen nicht bezahlt.

Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es ein bilaterales Abkommen.

Insgesamt ist es wohl ratsam, sich an die Vorschriften und Regeln des jeweiligen Landes zu halten. Dann bleibt mehr Geld in der Urlaubskasse.


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