Strunz Kapital – Festgeldbetrug, BaFin ermittelt!
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Auf der Homepage strunz-kapital.com konnten Anleger lesen, dass finanzielle Entscheidungen Vertrauen, Wissen und eine klare Strategie erfordern und man als unabhängige Experten maßgeschneiderte Lösungen anbieten würde, die die finanziellen Ziele von einem in den Mittelpunkt stellen.
Auch wurde dargestellt, dass Finanzen Vertrauenssache sind und man als inhabergeführtes Unternehmen einen individuell und langfristig – mit der gleichen Sorgfalt, als wäre das Vermögen von einem das eigene, begleiten würde.
Neben einer Finanzberatung und Vermögensverwaltung wurden insbesondere auch Festgeldanlagen angeboten.
Wer Strunz Kapital Vertrauen geschenkt und eine Anlage getätigt hat, dürfte bitter enttäuscht werden, da wir davon ausgehen, dass es sich um ein Anlagebetrugsmodell handelt.
Zum einen zu Strunz Kapital Warnung der BaFin
Vor Investitionen bei Strunz Kapital hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Warnung ausgesprochen, da ohne ihre Genehmigung Festgeldanalgen und Finanzdienstleistungen angeboten werden.
Bei Festgeldern kann es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) handeln, wenn eine unbedingte Rückzahlung der Anlagesumme versprochen wird.
Dies ist vor allem dann gegeben, sofern Investoren das Kapital für das Geld auf das Konto bei einer Bank in der falschen Annahme überweisen, dass dort ein Festgeldkonto für sie unterhalten wird und es sich tatsächlich um ein Konto des Anbieters oder einer mit diesem verbundene Gesellschaft oder Person handelt.
Auch eine Anlageberatung und eine Vermögensverwaltung bedürfen als Wertpapierdienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 4 und § 2 Abs. 2 Nr.9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) einer Genehmigung der BaFin.
Strunz Kapital aber keine Erlaubnisse der BaFin.
Anhaltspunkte für Betrug bei Strunz Kapital
Es ist ein deutliches Anzeichen, dass Anleger betrügerisch geschädigt worden sein könnten, dass die Webseite bzw. Strunz Kapital nach dem Warnhinweis der Bafin nicht mehr erreichbar ist.
Auch die fehlende Genehmigung bzw. Aufsicht seitens der BaFin und deren Warnung spricht für eine betrügerische Schädigung.
Bei einer auf der Homepage angegebenen Adresse in Berlin ist Strunz Kapital nicht anzutreffen.
Die Webseite ist auch erst ca. zwei Monate alt und die Betreiber der Webseite haben ihre Identität hinter einem Anonymisierungsdienst verborgen.
Handlungsmöglichkeiten für Anleger von Strunz Kapital
Wenn Sie Gelder für ein Festgeld bei Strunz Kapital investiert haben, sollten Sie nicht zögern, zeitnah einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt zu Rate zu ziehen.
Unsere Erfahrungen belegen, dass rasches Handeln die Chancen verbessern können, die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und einen erlittenen Schaden wieder zu kompensieren.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Ihnen eine eingehende und fundierte Beratung zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen an und unterstützt bei den notwendigen rechtlichen Schritten.
Unsere Kanzlei vertritt viele Anleger, die Gelder für ein Tagesgeld oder Festgeld auf das Konto einer bekannten Bank überwiesen haben und dieses Konto aber kein Konto des Anlegers war, da die IBAN ausschlaggebend ist.
Für Investoren sind Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWK denkbar.
Wenn Anleger durch Betrug geschädigt wurden, können ihnen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gemäß § 832 Abs.2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) zustehen.
Wir unterstützen auch viele andere Anleger vertreten, die von anderen Anbietern durch vorgebliche Festgeldanlagen oder Tagesgeldanlagen durch Betrug geschädigt worden sind. Lesen Sie hierzu auch gerne unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.
Stand: 26.03.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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