Studienplatzklage: Wintersemester 2010/2011 (Medizin, Zahnmedizin, u.a.)

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Bis zum 15. Oktober 2010 ist noch eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2010/2011 möglich.

Studienbewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin und Zahnmedizin müssen sich jedes Jahr gegen eine Vielzahl von Bewerbern durchsetzen.

Leider ist ab nächstem Jahr aufgrund der kommenden G 8-Abiturjahrgänge noch mit einem Anstieg an Studien-Bewerbern und daher auch mit einem Anstieg der Wartezeiten zu rechnen.

Durch die Umstellung vom neunjährigen auf das achtjährige Gymnasium (G8) strömen bis 2015 geschätzt 275.000 zusätzliche Studienanfänger an die Hochschulen.

Daher sollte man sich überlegen, ob man eine Studienplatzklage nicht schon dieses Jahr in Auftrag gibt, wenn man mit dem Gedanken spielt, den Wunschstudiengang einzuklagen.

Die Chancen auf regulärem Weg über ein ordentliches Bewerbungsverfahren einen Studienplatz zu erhalten, sind selbst bei sehr guten Abiturnoten mit 1,6; 1,7 und 1,8 im Fach Humanmedizin mittlerweile ohne Wartezeiten in den meisten Fällen nicht möglich.

Hat man einen absoluten Studien- und Berufswunsch, sollte man nicht lange Wartezeiten in Kauf nehmen, sondern versuchen, sein Recht im Rahmen eines außerkapazitäres Zulassungsverfahrens zu verwirklichen.

Vergleicht man eine Studienplatzklage mit den ansonsten möglichen Alternativen wie der Aufnahme eines Auslandsstudiums, sind die Kosten im Verhältnis gesehen, niedriger, auch wenn es sehr kostspielige Verfahren sind.

Versucht man Medizin oder Zahnmedizin im Ausland zu studieren, ist es auch schwierig im 1. klinischen Semester eine Zulassung in Deutschland zu erhalten, da auch die klinischen Fachsemester Kapazitätsengpässe aufweisen.

Daher kann es bei der Aufnahme eines Auslandsstudiums zu doppelten Kosten kommen.

Einmal Kosten, die für das Studium im Ausland entstehen und dann Kosten für eine Klage in das 5. Fachsemester.

Studienplatzklagen in den medizinischen Studiengängen sind zwar auch nicht in allen Fällen erfolgreich, hat man jedoch einen längeren Atem und befolgt die taktischen Ratschläge seines Anwalts, ist der Weg über eine Studienplatzklage immernoch der einfachste Weg, zügig seinen Studienwunsch zu verwirklichen.

Wenn man nicht bis zu 6 Jahre auf einen Studienplatz in den Fächern Zahn- und Humanmedizinin warten möchte, ist im Prinzip der Weg über eine Studienplatzklage unumgänglich.

Mirjam Rose

Rechtsanwältin

Rechtsanwaltskanzlei Rose

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