Sturz aufgrund Notbremsung einer Straßenbahn

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Jeder von uns kennt die Situation. Man fährt mit der Straßenbahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und auf einmal kommt man aufgrund einer Bremsung fast zu Sturz oder verletzt sich gar. Hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass der Fahrgast stets mit einer berechtigten Notbremsung rechnen und sich daher immer sicheren Halt verschaffen muss.

Kommt er dem nicht nach und stürzt, so ist dem Fahrgast ein überwiegendes Mitverschulden anzulasten. In einer Straßenbahn sei stets mit einer berechtigten Notbremsung zu rechnen. Dies gelte vor allem in Haltestellenbereichen, wo unaufmerksame Fußgänger zu erwarten sind.

In dem Fall erhob sich der Fahrgast nur etwa 5 Sekunden vor dem Halt von seinem Sitz, um zum Ausgang zu gehen. In diesem Moment bremste die Straßenbahn scharf ab, da ein Fußgänger die Fahrbahn überquerte, ohne auf die herannahende Straßenbahn zu achten. Aufgrund der Notbremsung stürzte der Fahrgast und verletzte sich.

Das Oberlandesgericht Dresden entschied gegen den Fahrgast. Ihm stehe kein Anspruch auf Schadenersatz zu, da er den Sturz überwiegend selbst zu verschulden gehabt habe. Eine mangelnde körperliche Konstitution, wonach er nicht in der Lage war, sich sicheren Halt zu verschaffen, ließ das OLG nicht gelten. Es sei vielmehr stets der Halt der Straßenbahn abzuwarten, sofern man nicht anderweitig einen sicheren eigenen Halt zu erlangen vermag.

Die Entscheidung mag man in Anbetracht oftmals voller Busse und Bahnen, welche ein frühzeitiges Erheben hin und wieder notwendig machen, kritisch betrachten. Gleichwohl deckt sie sich mit anderen Entscheidungen, welche die Verletzungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund abrupten Abbremsens tendenziell auf den Fahrgast verlagern. Die Beweisführung, inwieweit das Abbremsen tatsächlich notwendig war oder nicht, ist als Betroffener in solchen Fällen insoweit nur schwer zu führen. Das eigentliche Geschehen hat man im Zweifel nicht einmal mitbekommen, während der verantwortliche Fahrer als Zeuge die Notwendigkeit des Abbremsens tendenziell eher bekunden wird.

Hin und wieder zeigen sich Beförderungsunternehmen aber dennoch kulant. Einer Mandantin von mir wurde ein Schmerzensgeld gezahlt und es wurden die Behandlungskosten übernommen.

Im Zweifel heißt es aber dennoch: Besser stets gut festhalten!


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