StVO-Novelle: Wie reagieren die Länder auf das Debakel?

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Ende April sind mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) härtere Fahrverbots- und Bußgeldregelungen in Kraft getreten. Aufgrund eines juristischen Formfehlers in der neuen StVO haben die meisten Bundesländer die strengeren Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen zurzeit jedoch ausgesetzt. 

Fast alle Bundesländer greifen vorerst wieder auf den alten Bußgeldkatalog zurück. Aber wie gehen die Behörden jetzt mit Ordnungswidrigkeiten um, die bereits nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt wurden?

Fahrverbote fast überall ausgesetzt 

Zuerst hat das Saarland Teile der neuen StVO ausgesetzt, darunter die schnellen Fahrverbote. Fast alle Bundesländer folgten – bis auf Bremen und Thüringen. Bremen hat entschieden, den neuen Bußgeldkatalog beizubehalten, will aber Verstöße, für die es in der neuen StVO Punkte und Fahrverbote gibt, nach den alten Regelungen sanktionieren. Thüringen will die betreffenden Tatbestände erst wieder ahnden, wenn Klarheit darüber herrscht. Die thüringischen Behörden nehmen Verstöße zwar auf, ahnden sie aber zurzeit nicht.

Bundesweiter Flickenteppich

Die Länder haben die Wahl, die alten Regelungen weiter anzuwenden oder die Überschreitungen nach dem neuen Katalog zu sanktionieren – so wie Thüringen. Niedersachsen will bei den schärferen Regeln bleiben. „Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichten und nicht dem einiger lauter Lobbyisten“, kommentierte Innenminister Boris Pistorius die Entscheidung.

Für welche Verstöße drohten Fahrverbote?

Die Fahrverbote sollten im neuen Bußgeldkatalog folgende Verstöße sanktionieren:

• Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 30 km/h innerorts und 26 bis 40 km/h außerorts

• fehlende Bildung einer Rettungsgasse ohne Behinderung oder Gefährdung

• Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte

• gefährliches Abbiegen

Umgang mit Bußgeldern unterschiedlich

Für einige Verstöße wurden im neuen Bußgeldkatalog auch die Geldstrafen angehoben. Ob der Formfehler auch Konsequenzen für die übrigen Regelungen der StVO-Novelle hat, ist noch offen. Das verletzte Zitiergebot bezieht sich zwar nur auf die Fahrverbote, doch mit dem Formfehler könnte die gesamte Novelle nichtig sein. Dann müssten sämtliche Neuerungen wieder rückgängig gemacht werden. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist ein Verstoß gegen das Zitiergebot so schwerwiegend, dass bei einem solchen Fehler die gesamte Verordnung an rechtlicher Wirkungskraft verliert.

Brandenburg zahlt Bußgelder schon zurück

Einige Bundesländer wenden für noch offene Verfahren aktuell den alten Bußgeldkatalog an. Als erstes Bundesland hat Brandenburg überzahlte Bußgelder für Tempoverstöße zurückgezahlt – auch bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden. Hessen will die Verfahren einstellen, aber in den anderen Bundesländern müssen Verkehrssünder die neuen Bußgelder zahlen.

Auch bezüglich der Fahrverbote reagieren die Länder unterschiedlich: Bayern gibt die Führerscheine einfach zurück, wenn das Fahrverbot nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängt wurde. Doch andere Länder bestehen auf Einhaltung des Rechtswegs – viel Aufwand für Betroffene und die Amtsgerichte. Es dürfte jedenfalls noch dauern, bis bundesweit wieder einheitliche Regelungen gelten, denn es ist ein neues Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Das Bundesverkehrsministerium wird einen neuen Vorschlag zur Änderung der StVO machen, dem der Bundesrat zustimmen muss.

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