Tabaksteuer: Steuerhinterziehung durch den Kauf von E-Zigaretten-Liquid?

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Mit der Tabaksteuerverschärfung von Februar 2023 wurden E-Zigaretten-Liquids in Deutschland erheblich teurer, da nun auch für sie die Tabaksteuer erhoben wird. Diese Verteuerung hat dazu geführt, dass ein reger Schwarzmarkt für E-Liquids entstanden ist, da viele Verbraucher günstigere, unversteuerte Produkte bevorzugen. Was viele jedoch nicht wissen: Der Kauf solcher illegal eingeführter Liquids, die ohne Entrichtung der Tabaksteuer verkauft werden, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – und zwar sowohl für Verkäufer als auch für Käufer. Käufer laufen Gefahr, sich unwissentlich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen, was empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit vor Strafe nicht schützt. Das bedeutet, dass auch wer unwissentlich nicht versteuerte Liquids erwirbt, rechtlich belangt werden kann. Der Zoll verfolgt solche Verstöße verstärkt und hat insbesondere den Import unversteuerter Liquids aus dem Ausland im Blick. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung drohen Bußgelder, die Rückforderung der nicht gezahlten Steuer und unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen, je nach Umfang und Schwere des Vergehens. Besonders betroffen sind Käufer, die größere Mengen für den Eigenbedarf oder sogar zum Weiterverkauf bestellen. Solche Fälle können dann schnell zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung führen.

Um einer strafrechtlichen Verfolgung vorzubeugen, bietet die Selbstanzeige eine Möglichkeit, durch die Straffreiheit erlangt werden kann, sofern sie rechtzeitig und vollständig erfolgt. Eine Selbstanzeige muss alle nicht versteuerten Produkte umfassen und erfordert eine präzise Erklärung der steuerlich relevanten Sachverhalte. Hierbei empfiehlt sich dringend anwaltliche Unterstützung, da bereits kleinste Fehler in der Formulierung oder unvollständige Angaben dazu führen können, dass die Selbstanzeige nicht anerkannt wird.

Falls bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde oder eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung vorliegt, ist eine Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich. Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die Vorwürfe zu entkräften oder eine milde Strafe auszuhandeln. Es ist ratsam, bei Kontakt mit Zoll- und Ermittlungsbehörden keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand zu machen, da diese unbedachte Aussagen oft als Schuldeingeständnis interpretiert werden könnten.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht, ist Ihnen hierbei ein kompetenter Ansprechpartner. Mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel sowie einer bundesweiten Tätigkeit als Strafverteidiger steht er Ihnen bei Fragen zur Seite, berät Sie umfassend und schützt Ihre Interessen vor Gericht und in Verhandlungen mit den Behörden. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Sie können Dr. Maik Bunzel auch jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite erreichen, um eine erste Orientierung für Ihr weiteres Vorgehen zu erhalten.

Foto(s): Dr. Maik Bunzel

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