Tätigkeit als Rechtsanwalt des Opfers einer Straftat

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Tätigkeit eines Strafrechtsanwaltes für das Opfer einer Straftat

Zu den Tätigkeiten eines Strafrechtsanwaltes gehört nicht nur die Verteidigung von Straftätern, sondern auch die Vertretung von Opfern einer Straftat.

Insbesondere bei Fällen von körperlichen Auseinandersetzungen oder Überfällen bei denen es auch zu Körperverletzungen gekommen ist, kann ein Rechtsanwalt dem Opfer nicht nur in dem oft anstehenden Strafverfahren gegen den Täter unterstützend zur Seite zu stehen, sondern auch dem Opfer bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Täter, etwa ein Schmerzensgeld, im Rahmen des Strafverfahrens behilflich sein.

Das Verfahren für ein Opfer innerhalb des Strafverfahrens, zivilrechtliche Ansprüche wie ein Schmerzensgeld zu erlangen, nennt sich Adhäsionsverfahren. Vorteil dieses Verfahrens ist vor allem, dass sich das Opfer nur einmal dem Täter und seiner gegen das Opfer begangenen Tat stellen muss und sich ein zweites zivilrechtliches Verfahren vermeiden lässt.

Auch bei einem kürzlich von Frau Rechtsanwältin Vetter vertretenen Mandanten war das der Fall. Er wurde von dem Täter mit einem zum Tatort mitgebrachten Metallrohr mehrmals geschlagen und erlitt dabei heftige Verletzungen und Schmerzen.

Auf das Anraten von Frau Rechtsanwältin Vetter hin, wurde ein Adhäsionsantrag in dem sich anschließenden Strafverfahren gegen den Täter gestellt. Dem Mandanten war es dabei wichtig, dass er mit Frau Rechtsanwältin Vetter über den Vorgang und die Tat sprechen konnte und sich auch während des Verfahrens gut begleitet fühlte.

Bei diesem Fall war es neben den über mehrere Tage anhaltenden Schmerzen der Verletzungen vor allem auch die Sichtbarkeit der Verletzungen die über mehrere Wochen anhielt. Die Sichtbarkeit der Verletzungen führte bei dem Mandanten dazu, dass er sich wegen derselben in der Öffentlichkeit sehr unwohl fühlte und trotz des Sommers lange Kleidung trug, damit niemand die Verletzungen sehen und für meinen Mandanten unangenehme Fragen stellen konnte. Zudem behinderten die Verletzungen und die damit verbundenen Schmerzen und Bewegungseinschränkungen den Mandanten bei der Ausführung seiner Erwerbstätigkeit.

Die Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Vetter führte dazu, dass das Gericht im Rahmen des Adhäsionsverfahrens dem Mandanten ein angemessenes Schmerzensgeld zusprach.

Bei der Vertretung von Opfern einer Straftat ist für uns wichtig, dass wir den Mandanten nicht nur die Möglichkeit gebe über das Tatgeschehen zu sprechen, sondern auch den Mandanten das Gefühl zu vermitteln, dass sie in uns eine Begleitperson durch das anstehende Strafverfahren gegen den Täter haben.

Daher ist es für uns auch wichtig, dass wir den Mandanten als Opfer einer Straftat die Möglichkeit eines Adhäsionsverfahrens aufzeigen.

Sollten Sie im Bereich des Strafrechtes Fragen haben oder auch meine Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.



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