Tago Festgeld – Betrug?

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Die Firma Tago Festgeld wirbt auf ihrer Seite mit einer professionellen Beratung für effektive Finanzanlagen. So könnten Anleger ab sechs Monaten zu attraktiven 4,55 % p. a. investieren und profitieren.

Seitens der Firma Tago Festgeld werden Festgelder, Tagesgelder, Aktien / IPOs sowie Altersvorsorgeprodukte angeboten.

Anlegern kann man nur raten, Angebote der Firma Tago Festgeld zur Kapitalanlage nicht anzunehmen. Dies deshalb, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 21.03.2024 vor der Webseite tago-festgeld.news warnte und im Rahmen einer Pressemitteilung mitteilte, dass der Verdacht besteht, dass die Betreiber der Webseite tago-festgeld.news, auf die man auch bei Aufruf der Webseite tago-festgeld.de weitergeleitet wird, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Im Impressum – so die BaFin – behaupten die Betreiber, dass es sich bei Tago Festgeld um ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH aus Kerpen handeln würde. Dies wäre falsch. Es würde sich um einen Identitätsmissbrauch handeln.

Es kann im vorliegenden Fall deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Betreiber der Webseite tago-festgeld.news betrügerisch agieren, wenn sie wahrheitswidrig eine Verbindung zu anderen Firmen behaupten, die nicht besteht.

Jeder Anbieter, der in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt hierzu die Erlaubnis der BaFin. Liegt eine entsprechende Erlaubnis nicht vor, bedeutet dies einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Für den Fall, dass unerlaubte Bank- bzw. Einlagengeschäfte betrieben werden oder auch eine unerlaubte Wertpapierdienstleistung im Sinne des WpIG besteht die Möglichkeit, für einen Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen die Betreibergesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG oder i. V. m. § 15 WpIG durchzusetzen.

Es kommen auch andere Ansprüche in Frage, vor allem dann, wenn Sie Ihr eingezahltes Geld nicht zurückerhalten.

Falls Sie Gelder über Tago Festgeld angelegt und Probleme haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten kontaktieren.

Nähere Einzelheiten zu unserer Kanzlei können Sie unserer Webseite www.kanzlei-ebp.de entnehmen.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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