Taktik geht nicht auf - VW muss im Abgasskandal auch für Audi-Motor geradestehen

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Die Taktik des Wolfburger Konzerns, die Verantwortung für die in den Premium-Modellen verbauten und mit Betrugssoftware ausgestatteten 3.0l-Motoren EA897evo auf die Konzerntochter Audi zu schieben und sich so aus der Affäre zu ziehen, ist am Landgericht Ulm nicht aufgegangen. Die Kammer verurteilte Volkswagen trotzdem zur Rücknahme eines VW Touareg mit besagtem Motor und Rückzahlung des Kaufpreises von € 45.967,67,- abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von € 28.371,06,-. Das Gericht hat eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km für die Berechnung des Schadensersatzes zu Grunde gelegt. 

Entscheidung für Plattform-Konzept stammt aus Wolfsburg 

Es komme darauf an, ob und inwieweit das Unternehmen Zugriff auf die Information hat und es eine Verantwortung für sein fehlendes Wissen trifft, heißt es im Urteil.  

Das könne sich aus den Pflichten der Obergesellschaft des gesamten Konzerns in Bezug auf den Konzern ergeben, mit der Folge, dass ihr das Wissen der Tochtergesellschaften zuzurechnen ist, soweit sie es nach diesen Pflichten organisieren muss. 

Der von Rogert & Ulbrich vertretene Kläger ließ vortragen, dass die Konzernmutter - die Volkswagen AG - entschieden hat, verschiedene Modelle der Töchter, so bspw. den Porsche Cayenne, den VW Touareg und den Audi Q7, auf einer Plattform zu betreiben und jeweils mit dem Audi-Motor auszurüsten.  

Die Entscheidung, dass die Konzerntöchter hinsichtlich der Ausstattung der Fahrzeuge mit Motoren nicht miteinander konkurrieren, sondern ein Motor für die Plattform - eventuell mit Anpassungen - verwendet wird, stamme daher von der VW AG.  

Zudem war in Wolfsburg die Problematik der Einhaltung der EU-Grenzwerte bekannt, da VW selbst mit Hilfe einer Abschalteinrichtung den eigenen Motor EA 189 manipulierte. 

Auf Grund des bestehenden Technologietransfers und der Kenntnis der Problematik, wie Grenzwerte eingehalten werden, sei es nach Ansicht der Kammer nicht nachvollziehbar, dass man sich in Wolfsburg sich nicht darum gekümmert haben will, mit welcher Technik der Audi Motor die Einhaltung der Grenzwerte schafft. 

Es müsse vielmehr von einem umfassenden Knowhow Austausch der Tochtergesellschaften ausgegangen werden.

Über Rogert & Ulbrich  

Die seit 2007 bestehende Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich kämpft bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.   

Seit Beginn des Diesel-Abgasskandals im Jahr 2015 setzen sich die Verbraucheranwälte für die Rechte geschädigter Dieselfahrer ein. Dabei verhilft das Anwaltsteam der Kanzlei betrogenen Kunden nicht nur zu Schadensersatz, sondern leistet darüber hinaus einen wertvollen Beitrag für den Schutz der Umwelt und zur Senkung von Emissionen. Die Kanzlei steht für eine nachhaltige Arbeitsweise, arbeitet papierlos und bietet Mitarbeitenden Elektrofirmenwagen an. Dank automatisierter Abläufe steht R&U als sog. Legaltech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.   

Es ist den Verbraucherschützern gelungen, für inzwischen mehr als 25.000 Mandanten Schadensersatz in Millionenhöhe zu erzielen. Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Rechtsexperten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten.  

2020 gelingt den geschäftsführenden Partnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten außerdem der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Es konnte ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte.   

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2016 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.   


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