Technischer Wandel - Zeugenvernehmung via Skype

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Der durch die Digitalisierung und Computer ausgelöste Umbruch, hat, wie in fast allen Lebensbereichen, auch in der portugiesischen Justiz schon seit längerer Zeit zu einem Wandel geführt. Zeugenvernehmungen via Skype sind nur ein weiteres Ergebnis des technischen Fortschrittes, der die Beschleunigung von Gerichtsverfahren in Portugal zur Folge haben wird.

Egal wo wir uns befinden, ist es uns heutzutage jederzeit möglich durch einen einfachen Klick den Kontakt zu anderen Personen, sei es im beruflichen oder im privaten Bereich, aufzunehmen.

Mit großer Erleichterung können wir aus eigener Erfahrung berichten, dass auch die für gewöhnlich eingestaubte Justiz vor diesen technisch fortschreitenden Veränderungen nicht mehr halt macht. Auf dem Gebiet des Prozessrechts stehen wir, im Rahmen der Zeugenvernehmung, erneut vor einem technologischen Durchbruch. Durch den Einsatz moderner technischer Mittel ist die Vernehmung von ausländischen Zeugen in Portugal nunmehr erheblich erleichtert wurden.

Wie in von uns begleiteten Gerichtsverfahren bereits umgesetzt, können Zeugen vor ihrem Computer von zuhause oder von der Arbeit aus oder wo auch immer sie sich zum Zeitpunkt der Vernehmung mit einem Computer befinden, via Skype erfolgreich vernommen werden.

Erforderlich ist, dass der zuständige Richter diese Art der Zeugenvernehmung zulässt und sich die Gegenseite damit einverstanden erklärt, um von vornherein einen Berufungsgrund auszuschließen. Weiter müssen die Zeugen einen gültigen

Personalausweis oder Reisepass bei sich haben, damit sie diesen dem Richter zur Identifizierung ihrer Person zu Beginn der Zeugenvernehmung vorzeigen können.

Diese Möglichkeit vereinfacht Gerichtsverfahren, in welchen Parteien und Zeugen aus dem Ausland beteiligt sind. Teure Anreisen der Zeugen können damit vermieden werden, bzw. Zeugen, auf die die Partei eben wegen dieser zusätzlichen Kosten und des für diese damit verbundenen Zeitaufwandes ggf. verzichten würde, können nun im Sinne einer noch besseren Wahrheitsfindung vernommen werden.

Gesetzlich vorgeschrieben war bereits die Möglichkeit der Zeugenvernehmung durch Videokonferenz, eine Praxis die in Portugal sehr oft und mit Erfolg genutzt wird.

Wir haben in der Vergangenheit jedoch häufig die Erfahrung machen müssen, dass die Durchführung von Videokonferenzen wegen nicht vorhandener technischer Ausstattung am Vernehmungsort des Zeugen unmöglich war oder wegen des hohen formellen Aufwandes zu Prozessverzögerungen führte.

Der große Vorteil der Zeugenvernehmung durch Skype im Vergleich zur Videokonferenz ist u.a., dass die Vernehmung via Skype wesentlich schneller und formloser durchgeführt werden kann. So ist – anders als bei Skype – bei Videokonferenzen zunächst ein oft aufwendiger Schriftverkehr zwischen den beiden beteiligten Gerichten erforderlich. Handelt es sich dabei um Gerichte aus verschiedenen Ländern, muss dieser dann auch immer noch zweisprachig erfolgen.

Außerdem ist im Rahmen einer Videokonferenz die Anwesenheit von Gerichtsangestellten in beiden Gerichten erforderlich. Vernehmungen von Zeugen am anderen Ende der Welt mit großem Zeitunterschied (wie letztlich erst mit einem Zeugen in Osttimor geschehen), stellen die Parteien oft vor große Probleme, da die Gerichtsöffnungszeiten nicht immer dieselben sind.

Eine Zeugenvernehmung durch Skype verkürzt in einem nicht unerheblichen Maße die Prozessdauer. In der Praxis läuft eine Vernehmung via Skype wie folgt ab: Die Partei, die einen ihrer Zeugen per Skype vernehmen möchte, muss das hierfür notwendige Material, d. h. den Computer und die Boxen mitbringen und anschließen. Dann wird der Dolmetscher (falls erforderlich) hinzugerufen und seine Daten aufgenommen. Im Anschluss stellt die Partei die Verbindung zu ihrem Zeugen her und es erfolgt eine kurze Vorstellung des Gerichts. Der Richter bittet den Zeugen dann um seine Daten und vereidigt ihn. Vom Richter abhängig, muss der Zeuge in diesem Zusammenhang auch seinen Personalausweis bzw. Reisepass vorzeigen. Im Anschluss daran beginnt die Vernehmung, ggf. unter Mitwirkung eines Dolmetschers.

In unserem letzten Verfahren mit Zeugenvernehmung via Skype war es die Richterin selbst, die diese Art der Zeugenvernehmung vorgeschlagen hat. Es handelte sich dabei um insgesamt vier Zeugen aus Österreich, die innerhalb von zwei Verhandlungsvormittagen problemlos vor dem portugiesischen Gericht vernommen wurden.

Die Entscheidung dieser Richterin war sehr revolutionär und mutig. Wir hoffen, dass ihrem Beispiel noch viele Richter, vor allem in Verfahren mit internationalem Bezug, folgen werden.

Wenn diese neue Zeugenvernehmungsmöglichkeit, die oftmals eine sehr lange Prozessdauer verkürzt, wird dies zu einer bedeutenden Verbesserung der portugiesischen Justiz führen.


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