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Zivilprozessrecht: Gesetze und Definitionen

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Zivilprozessrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die den Ablauf von Gerichtsverfahren wegen zivilrechtlicher Streitigkeiten regeln. Der Zivilprozess ist dasjenige Verfahren, das für die Durchsetzung von Ansprüchen und Rechten aus dem Zivilrecht zu durchlaufen ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zivilrechtliche Ansprüche und Rechte sind durch den Zivilprozess durchzusetzen.
  • Der Zivilprozess setzt sich zusammen aus dem Erkenntnisverfahren und dem Vollstreckungsverfahren
  • Er beginnt mit Klageerhebung bei Gericht.
  • Beteiligte im Prozess sind in der Regel Kläger und Beklagter, es können aber auch weitere Parteien Teil des Prozesses werden.
  • Ein Zivilprozess endet meistens mit einem Urteil.

 

 

Woraus Sie achten müssen

  1. Wahren Sie alle relevanten Fristen.
  2. Beachten Sie die Zuständigkeit des Gerichts.
  3. Bei komplizierten Fällen sollten Sie einen Rechtsanwalt zurate ziehen.
  4. Werden Sie durch das Gericht geladen, sollten Sie erscheinen, da Sie sonst ein folgenreiches Versäumnisurteil kassieren.

Die wichtigsten Grundsätze des Zivilprozessrechts

Der Zivilprozess und das Zivilprozessrecht finden ihre Bestimmungen in der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO). Doch maßgeblich ist es geprägt von folgenden Grundsätzen:

  1. Dispositionsmaxime: Die Parteien allein bestimmen den Gegenstand und die Dauer des Verfahrens. Nur sie allein können dafür sorgen, dass das Verfahren vor Urteilsverkündung eingestellt wird.
  2. Beibringungsgrundsatz:Die Parteien müssen die für sie positiven Beweise erbringen. Das Gericht entscheidet dann diesbezüglich. Selbst darf das Gericht keine Beweise erheben oder explizite Hinweise auf anspruchsvernichtende Tatsachen geben.
  3. Öffentlichkeit: Verhandlungen finden im Rahmen der Öffentlichkeit statt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Gerichtstüren für alle Menschen ohne Fallbezug verschlossen bleiben.
  4. Mündlichkeit: Lediglich die mündlich vorgetragenen Tatsachen werden Teil des Prozesses. Schriftsätze dienen nur der Vereinfachung und Vorbereitung des Verfahrens. Die Parteien können jedoch Bezug darauf nehmen.
  5.  Unmittelbarkeitsgrundsatz: Ein Urteil kann nur von dem Richter gefällt werden, der auch bei der mündlichen Verhandlung war und daran teilgenommen hat.

Wie läuft der Zivilprozess ab?

Der Zivilprozess beginnt mit der Erhebung der Klage für die Geltendmachung des Rechts. Das bedeutet, dass derjenige, der glaubt, einen Anspruch oder ein bestimmtes Recht zu haben, einen Schriftsatz mit dem Klageantrag, dem Streitgegenstand und seinen Erläuterungen an das Gericht schickt. Dafür kann man einen Rechtsanwalt beauftragen oder sich je nach Klagegegenstand selbst vor Gericht vertreten. Das Gericht leitet den Klageantrag weiter und bestimmt im Nachgang einen Termin für die mündliche Verhandlung. Zunächst jedoch können die Parteien sich in der vor geschalteten Güteverhandlung beispielsweise auf einen bindenden Vergleich einigen, sodass es nicht zu einem streitigen Urteil kommt.

Im Anschluss kann der Kläger, sollte er gewonnen haben, seine Rechte bzw. den Anspruch durchsetzen. Sollte der unterlegene Beklagte weiterhin nicht einlenken und dem Kläger seine Rechte bzw. Ansprüche nicht geben, kann der Kläger im Rahmen der Zwangsvollstreckung seine Ansprüche und Rechte durchsetzen.

Dies geschieht dann meist mithilfe eines Gerichtsvollziehers.

Gegen die gerichtliche Entscheidung kann aber auch ein Rechtsmittel eingelegt werden, sodass es zur erneuten Überprüfung des Falls kommt.

Foto(s): ©Pixabay/Mariakay

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