Telefonverbot im Auto

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Wer im Auto telefoniert begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist inzwischen allgemein bekannt. Zum Telefonieren gehört auch das Ein- und Ausschalten des Gerätes. Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass zur Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO auch die Nutzung des Mobiltelefons als Navigationsgerät gehört. Dies heißt also: Wer sein Handy als Navi benutzt und es angeschaltet in der Hand hält, „telefoniert“ und handelt daher ordnungswidrig.

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