Testamentsgestaltung in der Patchworkfamilie

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Patchwork-Erbfälle sind meist hoch emotional und streitanfällig: 

Ohne Testament entsteht eine Erbengemeinschaft des Ehepartners mit den Kindern des Verstorbenen. Das Erbe ist durch alle gemeinsam zu verwalten. Jeder kann sofort die Teilung erzwingen, z.B. durch Teilungsversteigerung der Immobilie. Der Überlebende könnte so zum Auszug gezwungen werden. 

Doch Vorsicht - es gibt keine Pauschallösung für "die" Patchworkfamilie. Jede Familie ist unterschiedlich und hat andere Ziele, Interessen und Beziehungen. Standardlösungen gibt es - auch aufgrund bestehender Pflichtteilsansprüche der Kinder - daher nicht. Das allseits bekannte Berliner Testament ist meist völlig ungeeignet. 

Ich möchten Ihnen für Ihre individuelle Lösung in der Patchwork-Familie folgende Tipps geben:

1. Absicherung des Ehepartners

Eine sog. Vorerbschaft Ihres Ehepartners und Nacherbschaft Ihrer Kinder kommt dann für Sie in Betracht, wenn Sie Ihren Partner absichern und / oder Pflichtteilsansprüche einzelner Kinder minimieren möchten. Der Ehepartner kann dann Ihr Haus nutzen und erhält Zugriff auf Ihre Finanzen. Nach seinem Tod fallen Ihre Immobilie und der Rest Ihres Vermögens Ihren Kindern (alle Kinder, nur Ihre Kinder, nur bestimmte Kinder) zu. 

Doch Achtung - die Regelungen zur Vor- und Nacherbfolge sind sehr komplex und sollten nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung in ein Laientestament übernommen werden. 

2. Absicherung Ihrer Kinder 

Sie können auch Ihre Kinder zu Erben bestimmen. Ihr Ehepartner kann dabei durch bedarfsgerechte Vermächtnisse abgesichert werden: Z.B. ein pauschaler oder prozentualter Geldbetrag, Hausrat, Auto und Wohnung. Zur weiteren Absicherung Ihres Partners können Sie diesen auch zum Vollstrecker der Vermächtnisse ernennen und ggf. ein Teilungsverböt für Immobilien anordnen. Dies soll vermeiden, dass die Kinder das Haus oder die Wohnung gegen den Willen des Überlebenden veräußern können.

3. Achtung: Ex-Partner

Was geschieht, wenn minderjährige Kinder aus früheren Beziehungen erben? Dann verwaltet Ihr Ex-Partner deren Nachlassbeteiligung. Er kann etwaige Erträge sogar im schlimmsten Fall für seinen eigenen Unterhalt verwenden. Dagegen hilft nur ein Testament mit Entzug des Vermögensverwaltungs- und des Unterhaltsverwendungsrechts. 

Wenn Ihre Kinder aus erster Ehe kinderlos nach Ihnen versterben kann Ihr Vermögen sogar komplett an Ihren Ex-Ehepartner fallen. Nur durch ein kluges Testament kann das verhindert werden. 

Wichtig: Patchwork-Testamente sind  generell sehr komplex. Kostenfreie Muster versagen deshalb regelmäßig. 

Gerne berate ich Sie in einer individuellen Erstberatung zur Gestaltung Ihres Testaments. In dieser können wir gemeinsam Ihre Ziele ermitteln und die für Sie passende Struktur Ihres Testaments erarbeiten. Am Ende einer solchen Beratung ist in der Regel klar, ob ein bisheriges Testament ausreicht. Andernfalls können Sie nach der Beratung entscheiden, ob Sie ein solches Testament selbst oder mit meiner Unterstützung errichten möchten.


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