Tether-Invest – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Tether-Invest wirbt auf ihrer Homepage unter der Domain tether-invest.com damit, dass Anleger über die Handelsplattform Tether-Invest u. a. mit Differenzkontrakten (CFDs) handeln könnten. Darüber hinaus wäre es auch möglich, mit Kryptowährungen zu handeln,

Aus mehreren Gründen kann man Anlegern nur dringend davon abraten, entsprechende Handelsgeschäfte über die Firma Tether-Invest durchzuführen.

Gegen eine Anlage sprechen viele Punkte:

Zunächst einmal benennt die Firma Tether-Invest keine Betreibergesellschaft, die die Handelsplattform hält bzw. betreibt. Hinter seriösen Handelsplattformen stehen üblicherweise Betreibergesellschaften.

Soweit die Firma Tether-Invest ausführt, dass sie zwei Niederlassungen in Österreich und in Berlin hätte, so ist hierzu festzuhalten, dass erste Recherchen unserer Kanzlei ergeben haben, dass sich unter den von der Firma Tether-Invest angegebenen Adressen keine Niederlassungen der Firma Tether-Invest finden. Weder in der Eßlinggasse 2, 1010 Wien, Österreich, noch in der Allee der Kosmonauten 33C, 12681 Berlin, Deutschland, befindet sich eine Niederlassung der Firma Tether-Invest.

Die Firma Tether-Invest wirbt folglich mit nicht existierenden Niederlassungen.

Unabhängig davon verfügt die Firma Tether-Invest auch über keine Genehmigung der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), über die Handelsplattform tether-invest.com die vorgenannten Finanzdienstleistungen anzubieten und Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln. Die Firma Tether-Invest handelt deshalb, soweit sie in Deutschland aktiv ist, unerlaubt und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Im Übrigen findet sich auch auf der Homepage der Firma Tether-Invest kein Hinweis auf eine Lizenzierung bzw. Registrierung durch eine andere Aufsichtsbehörde. Seriöse Internethandelsplattformen benennen üblicherweise im Rahmen des Internetauftritts die Behörde, die ihnen eine Erlaubnis erteilt hat, Finanzdienstleistungen zu erbringen und die Registrierungsnummer.

Sämtliche vorbenannten Angaben fehlen.

Erfahrungen unserer Kanzlei aus der Vergangenheit mit einer Vielzahl von unregistrierten Internethandelsplattformen belegen, dass es sich meist um unseriöse, wenn nicht sogar um betrügerische Firmen handelt, wenn diese ungenehmigt agieren.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Tether-Invest investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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