The Ghost behind „Spare“ (Ghostwriter-Verträge)

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Vor ein paar Tagen ist die Autobiografie von Prinz Harry mit dem Titel „Spare“ (auf Deutsch: Reserve) in die Buchläden gekommen.


Also genau genommen waren aufgrund eines Versehens einige Exemplare davon schon vorher in Spanien „durchgesickert“. Aber Schwamm drüber.


1. Ein bisschen was zum aktuellen Fall (Hintergrund)


a) Kommerzieller Erfolg


Das Buch wird allem Anschein nach ein großer kommerzieller Erfolg. Möglicherweise die erfolgreichste Autobiografie, die jemals im Vereinigten Königreich (UK) erschienen ist. Und, über die Genre-Grenzen hinweg, was die Verkaufszahlen unmittelbar nach der Veröffentlichung anbelangt, wohl nur noch vom anderen Harry (Potter) übertroffen.


b) Moralische Empörung


Dem kommerziellen Erfolg diametral entgegen steht die vehemente Ablehnung, die das Buch und insbesondere ihr Protagonist in der Öffentlichkeit erfahren. Nicht nur in Deutschland, wo ihn die Bild-Zeitung kürzlich auf ihrer Titelseite als „Prinz Gier“ bezeichnete, sondern vor allem auch in England, den USA und Australien. Die teilweise recht intimen Enthüllungen stoßen zwar auf „lüsternes“ Interesse in den Medien, aber letztlich auch auf abgrundtiefe moralische Empörung.


c) Literarischer Wert


Dabei ist das Buch, soweit ich das nach den ersten 20 Seiten oder überhaupt beurteilen kann, recht gut geschrieben. Aufbau, Wortwahl, Satzrhythmus – das alles erscheint mir ziemlich gut gemacht. Also da war meines Erachtens ein echter Könner am Werk. So etwas lernt man nicht auf Cocktailpartys oder im Kampfhubschrauber. Nein, um so schreiben zu können, braucht man erhebliches Talent und jahrelange journalistische Erfahrung.


2. Die Praxis des Ghostwritings


Aber kommen wir zum eigentlichen Gegenstand dieses Beitrags, nämlich zum Thema Ghostwriting.


a) Anwendungsfälle


Wenn (ehemalige) Spitzenpolitiker, Profisportler oder Rockstars ihre Memoiren (Autobiografie) veröffentlichen, dann schreiben sie die mitunter viele hundert Seiten starken Wälzer in aller Regel nicht selber, sondern sie lassen schreiben, nämlich von einem sogenannten Ghostwriter.


Dem erzählen sie in ausführlichen internen Interviews, was sie alles erlebt haben, wie es damals wirklich war und was sie dabei persönlich empfunden haben. Und der Ghostwriter macht daraus dann eine spannende Geschichte über das Leben der prominenten Person, und zwar aus der Sicht des Prominenten. Deshalb Autobiografie.


Auch Redenschreiber sind Ghostwriter. Oder glauben Sie, dass Kennedy und Obama ihre besten Reden tatsächlich allein und selber geschrieben haben?


Andere Anwendungsfälle von Ghostwriting, zB in der Wissenschaft, lassen wir jetzt einmal weg. Da wird es dann nämlich schnell auch rechtlich eher „anrüchig“.


b) Anonymität


Über die Identität des Ghostwriters erfährt die Öffentlichkeit in der Regel nichts. Denn für die Öffentlichkeit soll es sich ja um die Autobiografie der berühmten Persönlichkeit handeln und nicht um das Werk eines Dritten.


In der Verlagsbranche dagegen sind die Ghostwriter durchaus bekannt und gefragt. Handelt es sich doch häufig um ausgesprochen qualifizierte Leute, die ihr Handwerk hervorragend beherrschen.


Der Ghostwriter, der hinter der Autobiografie von Prinz Harry steckt, soll der US-Autor und Journalist J.R. Moehringer sein. Moehringer hat in Yale studiert, als Journalist bei der New York Times gearbeitet und einen Pulitzerpreis für Fachjournalismus gewonnen. Er soll auch schon die Autobiografie des früheren Tennisstars Andre Agassi verfasst haben.


3. Rechtliche Aspekte des Ghostwritings


Wie sieht sie also aus, die Vertragsgestaltung bei Ghostwriter-Verträgen? Werfen wir mal einen kurzen, nicht umfassenden Blick darauf.


a) Anwendbares Recht


Wie bei allen Verträgen im internationalen Kontext muss man sich zunächst überlegen, welchem Recht das Vertragswerk unterliegen soll.


Wenn der britische Prinz Harry mit der (zum deutschen Bertelsmann Konzern gehörenden) Verlagsgruppe Penguin Random House und einem US-amerikanischen Ghostwriter einen Vertrag schließt, dann kann sich das Ganze, je nach Rechtswahl, nach englischem, deutschem oder amerikanischem Recht richten. Unsere nachfolgenden Ausführungen und Überlegungen zum deutschen Recht lassen sich also nicht zwingend 1 zu 1 auf die Autobiografie von Prinz Harry übertragen.


b) Mehrparteien-Vertrag


An einer Ghostwriter-Konstellation sind in der Regel drei Parteien beteiligt, nämlich der prominente Namenträger, um dessen Autobiografie es geht, hier also unser Prinz Harry; der Ghostwriter, der das mehr als 500 Seiten umfassende Buch über das Leben des Prinzen aus der Sicht des Prinzen schreiben soll; und natürlich der Verlag, der die Autobiografie später in England, Deutschland und dem Rest der Welt, vor allem auch in den USA, veröffentlichen soll.


Die Rechtsbeziehungen zwischen diesen drei Beteiligten kann man entweder in gesonderten Verträgen regeln, also Harry/Ghostwriter und Harry/Verlag und Ghostwriter/Verlag. Oder aber in einem einheitlichen Vertrag nach dem Muster eines Mehrautorenvertrages. Letzteres dürfte sinnvoll sein, da es dem Verlag darum geht, sämtliche Rechte zu erhalten, die er für die Veröffentlichung der Autobiografie benötigt.


Anders ausgedrückt: Die Rechtsbeziehungen zwischen Prominentem und Ghostwriter, Prominentem und Verlag sowie zwischen dem Ghostwriter und dem Verlag hängen in der Regel untrennbar zusammen. Konflikte im Verhältnis Namensträger zum Ghostwriter schlagen auf das Verhältnis zum Verlag durch. Deshalb dürfte der Verlag in der Regel ein gesteigertes Interesse daran haben, alle Fäden in der Hand zu halten.


Umgekehrt mag es aber auch Aspekte geben, die der Verlag mit den anderen Beteiligten jeweils vertraulich aushandeln möchte, zB die Vergütung. Das würde dann eher dafür sprechen, getrennte Verträge aufzusetzen.


c) Vertragsgegenstand, vertragstypische Pflichten


- Ghostwriter


Die vertragstypischen Pflichten des Ghostwriters gehen dahin, das Werk, zum Beispiel eine Autobiografie, gegebenenfalls nach näheren Vorgaben des Auftraggebers/Verlags zu erstellen und die ihm am Werk zustehenden Rechte (Urheberrechte) letztendlich auf den Verlag zu übertragen bzw diesem entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.


Wesentlicher Teil ist die sogenannte Ghostwriter-Abrede, mit der der Ghostwriter auf sein Recht verzichten, als Autor des Werkes benannt zu werden, und stattdessen dem prominenten Namensträger gestattet, sich als Autor seiner Autobiografie auszugeben.


Juristisch gesprochen verzichtet der Ghostwriter auf das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk gemäß § 13 Urhebergesetz. Daneben räumt er, wie jeder andere Autor auch, dem Verlag die urheberrechtlichen Nutzungsrechte zur Verfielfältigung, Veröffentlichung usw des Werkes ein.


Das kann man rechtlich als Dienst- oder Werkvertrag nach deutscher Terminologie (§§ 611, 631 BGB) qualifizieren, gegebenenfalls auch als verlegerischen Bestellvertrag im Sinne von § 47 Abs. 1 Verlagsgesetz.


- Namensträger, Prominenter


Der Namensträger, also zB unser Prinz Harry, verpflichtet sich in erster Linie dazu, mit dem Ghostwriter zusammen zu arbeiten und diesem die Informationen und gegebenenfalls Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Schreiber benötigt, um daraus eine Autobiografie zu erstellen. Man könnte auch sagen, dass der Prominente im wesentlichen sein Persönlichkeitsrecht „verkauft“. Aber das klingt vielleicht etwas zu negativ.


Wie so eine Zusammenarbeit zwischen Namensträger und Ghostwriter aussehen kann, wurde in dem Film „Der Ghostwriter“ aus dem Jahr 2010 vom Regisseur Roman Polanski mit dem früheren James Bond-Darsteller Pierce Brosnan in einer der Hauptrollen recht anschaulich dargestellt.


Und dass es im Verhältnis Namensträger/Biograf auch zu erheblichen Spannungen und Konflikten kommen kann, hat man im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl und dem Autor Heribert Schwan miterleben können. Da ist es dann schon gut, wenn man die Einzelheiten im Vorfeld vertraglich sauber und detailliert regelt.


Wichtig ist auch: Über die Persönlichkeitsrechte der anderen Personen, die in der Autobiografie vorkommen, kann der Namensträger nicht verfügen. Wenn er also zu viele intime Details aus dem Privatleben anderer Personen preisgibt, kann es durchaus passieren, dass es bei der Veröffentlichung rechtliche Probleme gibt. Das kommt immer wieder vor. Man denke zum Beispiel an Dieter Bohlen und sein Buch „Hinter den Kulissen“, welches Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen war.


Ob dem Namensträger ein eigenes Urheberrecht an seiner Autobiografie zusteht, ist eine Frage des Einzelfalles. Das hängt davon ab, ob er selbst eine schöpferische Leistung erbringt, also zum Beispiel einzelne Kapitel oder Passagen des Buches zumindest ansatzweise selber schreibt oder deren konkrete Ausgestaltung vorgibt. Gibt er dagegen nur Informationen preis, die dann vom Ghostwriter in ein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk, nämlich die Autobiografie, umgesetzt werden, dann ist der Prominente eher nicht Miturheber seiner Autobiografie.


- Verlag


Die Verpflichtung des Verlags geht in erster Linie dahin, dem prominenten Namensträger und dem Ghostwriter die jeweils vereinbarte Vergütung zu zahlen.


Gemäß § 1 des Verlagsgesetzes ist der Verleger zudem verpflichtet, das Werk auch zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (§ 1 VerlagsG). Bei einem Bestellvertrag im Sinne von § 47 des deutschen Verlagsgesetzes ist der Besteller (Verlag) dagegen im Zweifel zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werkes nicht verpflichtet. Er wird es aber natürlich in aller Regel tun, da er damit ja Geld verdienen will.


Und wieviel bekommen Namensträger und Ghostwriter nun für ihren jeweiligen Beitrag? Nun, das ist natürlich eine Frage des Einzelfalles. Bei der Autobiografie von Prinz Harry wird berichtet, dass der Prinz angeblich einen Vorschuss von 20 Mio Dollar bekommt.


Die Vergütung des Ghostwriters ist nicht öffentlich bekannt. Es wird jedoch gemunkelt, dass Ghostwriter wie Moehringer mehrere hundert tausend Dollar für ihre Arbeit verlangen können. Aber (auch) hier bewegen wir uns im Bereich der Spekulation.


4. Zum Schluss noch mal ein Blick ins Buch


Werfen wir zum Schluss noch einmal einen kurzen Blick in die Harry-Autobiografie.


a) Leitmotiv und künstlerische Freiheit


Dem Werk ist das folgende Faulkner-Zitat vorangestellt:


The past is never dead. It´s not even past.


In dem Buch heißt es, dass Harry dieses Zitat in einer Zitatensammlung im Internet entdeckt hat. Aber ob das tatsächlich so stimmt? Harry war bislang nicht gerade als Literat bekannt. Von daher erscheint es mir wahrscheinlicher, dass dieses für das Buch so passende Zitat wohl eher vom Ghostwriter oder einem cleveren Verlagsmitarbeiter ausgegraben und der Autobiografie dann prominent vorangestellt wurde.


Die Vergangenheit ist nie wirklich vergangen, sondern wirkt weit in die Gegenwart hinein.


Wie man überhaupt häufiger den Eindruck haben kann, dass der Ghostwriter die ein oder andere Szene vermutlich auch nach eigenem Gutdünken ausgeschmückt haben mag. Literarische Freiheit, gewissermaßen. Warum auch nicht. Der Lesbarkeit schadet das sicher nicht.


b) Subjektive Erinnerung und objektive Wahrheit


Wie es wirklich war, was dem Prinzen also in der einen oder anderen Situation tatsächlich durch den Kopf gegangen ist, kann man sowieso nicht überprüfen. Überhaupt, was die objektive Überprüfbarkeit dieser Autobiografie anbelangt, findet sich ziemlich am Anfang der bemerkenswerte Satz:


„… my memory is my memory, it does what it does, … and there´s just as much truth in what I remember and how I remember it as there is in so-called objective facts.“


Mit anderen Worten: Versucht erst gar nicht, meine Erinnerungen unter objektiven Gesichtspunkten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, denn das, was richtig ist, also was meine Erinnerung ist, bestimme ich und nur ich allein. Objektive Tatsachen hin oder her.


Nun, das ist zumindest ehrlich. Nur werden dann halt die Grenzen zwischen historischer Wahrheit (Zeitzeugnis) und Fiktion fließend. Das Werk selbst stammt nicht vom Namensträger und es gibt die Geschehnisse nur gefiltert durch die Erinnerung des Namensträgers und die Formulierungen des Ghosts wieder. Das sollte man im Hinterkopf behalten, wenn man so eine Autobiografie liest.


Dr. Wolfgang Gottwald

Rechtsanwalt

Foto(s): wogo


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