„The Suicide Squad“ – Ist die Abmahnung von Frommer Legal berechtigt?

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Erneut verschickt die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal (vormals Waldorf Frommer) in beachtlichen Mengen im Namen der Filmproduzentin Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen mit dem Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Filme über das Filesharing-Protokoll bittorrent zu verbreiten. Konkret handelt es sich bei der Abmahnung um den bekannten Film „The Suicide Squad“ (zu Deutsch: Selbstmordkommando).

Über den Film „The Suicide Squad“

Der Film „The Suicide Squad“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm von James Gunn und erschien am 05. August 2021 in die deutschen Kinos. Es ist der zweite Film über das Team (der erste Film: Suicide Squad) und der elfte Film des DC Extended Universe.

Forderungen der Frommer Legal: 

Frommer Legal nimmt den Abgemahnten auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz in Anspruch und fordert unter anderem:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ein Vordruck liegt in der Regel der Abmahnung bei
  • Schadensersatz (Lizenzschaden) 
  • Erstattung der Rechtsverfolgungskosten 

Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal setzt hierbei knappe Fristen zur Abgabe der Unterlassungserklärung (im Durschnitt 10 Tage).

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein.

Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme (935,80 €) eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer kurz bemessenen Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wie Sie gerne, um Ihnen ein entspanntes Bauchgefühl zu geben.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Sodann kann Sie ein Fachanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen des angeblichen Downloads oder der Verbreitung eines Films erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax , E-Mail (info@drnewerla.de) oder das Nachrichtensystem von Anwalt.de zusenden könnten.


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