Thermofenster bei Mercedes – Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst
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Daimler gerät im Abgasskandal zunehmend wegen der Verwendung eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung unter Druck.
Der EuGH hatte mit Urteil vom 17.12.2020 bereits festgestellt, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie dafür sorgen, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus zwar sinkt, im realen Straßenverkehr der Abgasausstoß aber wieder steigt (Az.: C-693/18). Ausnahmen seien nur in sehr engen Grenzen zulässig. Funktionen, die den Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindern sollen, zählen laut EuGH nicht zu den zulässigen Ausnahmen.
„Damit dürften auch Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren sein. Autohersteller begründen die Verwendung von Thermofenstern immer wieder damit, dass sie notwendig seien, um den Motor vor Versottung zu schützen. Dieser Argumentation hat der EuGH einen Riegel vorgeschoben“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, Brüllmann Rechtsanwälte.
Allerdings begründe die Verwendung eines Thermofensters alleine noch nicht den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung, wie der BGH mit Beschluss vom 19.01.2021 feststellte. Das könne sich jedoch ändern, wenn weitere Umstände hinzukommen, die auf ein sittenwidriges Verhalten schließen lassen, so der BGH. Sittenwidrigkeit könnte beispielsweise vorliegen, wenn gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Typengenehmigungsverfahren nur unvollständige oder falsche Angaben zur Funktionsweise des Thermofensters gemacht wurden (Az. VI ZR 433/19).
LG Stuttgart sieht Sittenwidrigkeit
Genau davon geht das Landgericht Stuttgart allerdings in drei Verfahren aus. Mit Urteilen vom 16.02.2021 (Az.: 23 O 169/20), vom 25.03.2021 (Az.: 7 O 224/20) und vom 26.03.2021 (Az.: 23 O 235/20) entschied das Gericht, dass Daimler nicht nur ein Thermofenster eingesetzt hat, sondern die Käufer dadurch auch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Daher hätten die Kläger Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 826 BGB.
Das Thermofenster bewirkt, dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen außerhalb dieses festgelegten Korridors die Abgasrückführung reduziert bzw. abgeschaltet wird. Das hat einen Anstieg des Schadstoffausstoßes zur Folge.
Unvollständige Angaben gegenüber dem KBA
Daimler konnte in den Verfahren den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen. Insbesondere habe Daimler nicht dargelegt, welche konkreten Auswirkungen die Reduzierung der Abgasrückführungsrate auf die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs habe. Auch gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe Daimler dazu keine konkreten Angaben gemacht. Das KBA habe die Zulässigkeit des Thermofensters daher nicht umfassend prüfen können, führte das LG Stuttgart aus. Daimler habe die Typengenehmigung nur durch falsche bzw. unvollständige Angaben gegenüber dem KBA erschlichen und damit auch das Vertrauen der Käufer ausgenutzt. Dieses Verhalten sei sittenwidrig, so das LG Stuttgart. Die betroffenen Käufer hätten daher Anspruch auf Schadenersatz.
Weitere unzulässige Abschalteinrichtungen
„Neben dem Thermofenster geht es bei Daimler auch noch um andere unzulässige Abschalteinrichtungen beispielsweise in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Auch hier können Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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