Thomas Lloyd Fonds- Haftung der Anlageberater wegen fehlender Plausibilitätsprüfung

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Das Märchen von Ökologie und Rendite 

Wenn man die Webseite des Investmenthauses Thomas Lloyd besucht, sieht man glänzende Bilder  von Solarfeldern in Indien und auf den Philippinen. Stolz wird dort die Erfolgsgeschichte von ökologischen Investments und sauberer Energieerzeugung in Asien erzählt. Bei versprochenen Renditen von 11% p.a. wundert es niemand , daß Thomas Lloyd mit diesen Versprechen allein über seine Fonds fast 750 Millionen €  einsammeln konnte. So hatten es die Anlageberater der Kunden leicht im Zeichen des gesellsschaftlichen Trends für Ökologie und Nachhaltigkeit ein Investment zu vermitteln, welches auch hohe Renditen versprach.

442 Millionen € wurden in die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG gezahlt

Allein in die Fondsgesellschaft Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co KG  (CTI 9 D) zahlten ca. 13.000 Anleger rund 442 Millionen Euro ein.

Nach den schlechten Nachrichten aus der Presse über Verluste dieser Gesellschaft im Jahr 2020 über -80 Millionen Euro und 2021 über- 55 Millionen Euro fürchten nun viele Anleger um Ihr Geld.

Haftung der Anlageberater 

Viele stellen sich die Frage sie als Kunde bei dieser Geldanlage in diese Thomas Lloyd Fonds falsch beraten wurden und ihr Berater hierfür nun haften muss.  Der Vorteil liegt nämlich darin, daß im Falle einer Falschberatung die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Beraters den Schaden ersetzen muss, selbst wenn die Fondsgesellschaft bereits in die Insolvenz gegangen ist.

Ein wichtiger Ansatzpunkt für eine Falschberatung liegt in diesen Fällen insbesondere darin, daß bereits 2013 und 2019 in der Fachpresse kritisch über das Geschäftsgebaren der Thomas Lloyd Gruppe berichtet wurde. So wurde in einer Veröffentlichung der Stiftung Warentest 2019 unter dem Titel „ Rätselhafte Renditen „ von einer Geldanlage in die Thomas Lloyd Fonds abgeraten.

Stiftung Warentest setzte Thomas Lloyd schon früh auf die Warnliste

Dieser Artikel wies darauf hin, dass bis zu seiner Veröffentlichung im Dezember 2019 ca. 500 Million Euro Anlegerkapital in die verschiedenen Beteiligungsgesellschaften von Thomas Lloyd investiert wurden und tatsächlich von diesem Anlegerkapital nur 130 Million Euro in Biomassekraftwerke in den Philippinen als auch nur 12 Million Euro in den SolarArise, die Betreiber der Solarparks in Indien  investiert wurde. Bereits 2013 wurde von der Zeitschrift Finanztest bemängelt, daß Thomas Lloyd entgegen den Vorschriften zum Vermögensanlagengesetz keine Kurzinformationen zu Ihren Infrastrukturfonds CTI 8 und CTI 15  auf der Internetseite veröffentlicht hatte.  

Nachforschungspflichten des Anlageberaters 

Grundsätzlich trifft den Anlageberater eine Beteiligung die er empfiehlt auf ihre wirtschaftliche Plausibilität sowie die Seriosität der Initiatoren zu prüfen. Ein Kunde, der über das Angebot Auskünfte wünscht kann davon ausgehen, dass das von dem Berater ihm empfohlene Anlageobjekt auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit  überprüft worden ist. Ein Anlageberater der sich im Bezug auf eine bestimmte Anlageentscheidung als kompetent geriert hat sich deshalb aktuelle Informationen über das Anlageobjekt zu verschaffen, welches er empfiehlt (siehe Edelmann in Assmann/Schütze/Buck-Heeb, Handbuch des Kapitalanlagerechts 6. Aufl. 2024 § 3 Rand Z. 36). Tut er dies nicht so haftet er dem Kunden auf Schadensersatz. 

Hinzu kommt, daß den meisten Anlegern nicht einmal bewußt war, daß die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft GmbH & Co KG das Geld Ihrer Anleger nur als stiller Gesellschafter an die Thomas Lloyd Cleantech Infrastructure GmbH weiterleitete und diese wiederum über eine weitere Gesellschaft von Thomas Lloyd Ihr Geld in diverse Infastrukturprojekte steckte. Damit beteiligten sich die Anleger an einem Blind Pool ohne auch nur ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung ihrer Gelder zu haben.

Aufgrund der verschiedenen Hinweise auf die Schieflage des Fonds (verspätete Bilanzen, bilanzielle Verluste  in Millionenhöhe ) ergibt sich aus Gesprächen mit geschädigten Anlegern, daß die Berater trotz dieser alarmierenden Signale ihren Kunden eine Geldanlage empfahlen.  

Ersteinschätzung :

Gerne sind wir bereit die Erfolgsaussichten Ihres Falls im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einzuschätzen.  


   



Foto(s): solar-farm-6619505_1280.jpg

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