ThorFX – anwaltliche Unterstützung!

  • 4 Minuten Lesezeit

Grundsätzliches 

Im Internet findet sich eine Vielzahl von sog. Internethandelsplattformen, wobei es sowohl seriöse Anbieter gibt, aber leider auch viele „schwarze Schafe“. Um ein solches „schwarzes Schaf“ könnte es sich bei der Firma ThorFX handeln, die unter der Domain thorfx.com im Internet Handelsgeschäfte im Anlagebereich anbietet.

Unseriöse Handelsplattformen

Viele Anleger berichteten in der Vergangenheit, dass es bei Handelsplattform, die nicht reguliert sind, Probleme mit den Auszahlungen gibt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit viele Anleger vertreten, denen auf einem Handelskonto hohe Guthaben ausgewiesen werden. Diese Guthaben werden jedoch nicht ausbezahlt, sondern es werden neue Forderungen an die Anleger dahingehend gestellt, dass sie beispielsweise „Steuern“ zu bezahlen hätten, um eine Auszahlung zu erhalten.

Ein weiteres Argument betrügerischer Handelsplattform, Anleger zu weiteren Einzahlungen zu verleiten, ist auch dieses, dass ein Anleger Kapital hinterlegen müsse, um sich zu legitimieren oder, dass sein Handelskonto aufgrund eines Geldwäscheverdachts gesperrt worden sei und er nur dann eine Auszahlung erhalten würde, wenn er eine neue Einzahlung leisten würde.

Warnsignale sind auch immer das Versprechen hoher Renditen.

Geschäftsmodell der ThorFX 

Die Firma ThorFX bietet über ihre Handelsplattform u. a. den Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) sowie den Forex-Handel an.

Die vorgenannten Handelsgeschäfte beinhalten extrem hohen Risiken und ein Anleger, der Kapital investiert, muss unter Umständen mit einem Totalverlust rechnen.

Hohe Risiken beim Handel mit Differenzkontrakten 

Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten handelt es sich um Anlagen mit sehr hohen Risiken. Es droht ein Totalverlust.

Bei Anlagen in Form von Differenzkontrakten partizipiert der Anleger lediglich an der Kursentwicklung eines Basiswerts, von dem auch der Kurs des Differenzkontraktes abhängig ist. Der Anleger erwirbt aber keinerlei Rechte an dem Basiswert.

Es muss auch nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil des jeweiligen Trades ausmacht, so dass eine Hebelwirkung gegeben ist. Es besteht insbesondere auch das Risiko, dass Kursauschläge innerhalb kürzester Zeit dazu führen können, dass die Sicherheitsleistung nicht ausreichende ist und CFD-Positionen zwangsweise glattgestellt werden müssen.

Hohe Risiken beim Forex-Handel 

Der Forex-Handel, also in Währungen bzw. Devisen, ist hochspekulativ und mit hohen Risiken verbunden. Es wird darauf spekuliert, dass der Wert einer Währung gegenüber einer anderen Währung steigt oder fällt. Es wird auch mit Derivaten gehandelt, so dass wiederum eine Margin hinterlegt werden muss, wobei sich ein Hebeleffekt mit entsprechenden Risiken ergibt.

Fehlendes rechtsgültiges Impressum 

Die Firma ThorFX bzw. deren Betreibergesellschaft Thor LLC geben auf ihrer Webseite kein rechtsgültiges Impressum an. Ein vollständiges und korrektes Impressum ist in Ländern, für die Webseiten, die Geschäfte anbieten, gesetzlich vorgeschrieben.

Es findet sich nirgends ein Hinweis darauf, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firmen ThorFX bzw. Thor LLC sind.

Sitz der Betreibergesellschaft 

Im vorliegenden Fall soll die Betreibergesellschaft der Handelsplattform ThorFX, die Firma Thor LLC, ihren Sitz auf den Marshallinseln unter der Adresse: Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Republic of the Marshall Islands MH 96960, haben.

Auch dies sollte ein Warnsignal für Anleger sein. Unter der vorgenannten Adresse fungierten in der Vergangenheit eine Vielzahl von betrügerischen Internethandelsplattformen.

Keine Lizenz einer Regulierungsbehörde 

Weder die Firma ThorFX noch deren Betreibergesellschaft, Thor LLC, verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform thorfx.com in Deutschland anzubieten und die entsprechenden Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen.

Nachdem die entsprechenden Firmen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten, verstoßen sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ThorFX investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema