Ticketabmahnungen von LDM ai nun auch im Namen von SG Dynamo Dresden e. V. und TSG Hoffenheim
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Zuletzt wurden uns wieder zahlreichen Abmahnungen der Rechtsanwälte LDM ai aus Heidelberg zur Prüfung vorgelegt. Es geht um mutmaßlichen Fußball-Ticket-Handel im Internet. Wie kann man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?
Vorwurf: Ticket-Weiterverkauf im Internet – LDM mahnt ab
Seit mehr als sechs Monaten sprechen die Rechtsanwälte LDM ai in großer Anzahl immer wieder Abmahnungen für verschiedene Fußball-Clubs aus. Der übliche Vorwurf: Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Eintrittskarten für Fußballspiele der abmahnenden Vereine im Internet zum Weiterverkauf angeboten zu haben. Hierdurch sei gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (ATGB) des jeweiligen Vereins verstoßen worden. Teilweise sollen die Tickets im Internet zudem teurer angeboten worden sein als zum jeweiligen Originalpreis. Zahlreiche Fußballclubs haben in den letzten Monaten Ticket-Abmahnungen über die Rechtsanwälte LDM ai aussprechen lassen. Zuletzt wurden uns beispielsweise auch Abmahnungen in Namen von Dynamo Dresden und TSG Hoffenheim vorgelegt. Es wurden von LDM aber schon Abmahnungen im Namen folgender Fußballclubs ausgesprochen:
- TSG 1899 Hoffenheim Fußball-Spielbetriebs GmbH
- Fußball-Club St. Pauli von 1910 e. V.
- SV Darmstadt 1898 e. V.
- SG Dynamo Dresden e. V.
- SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA
- F.C. Hansa Rostock GmbH & Co. KGaA
- 1. FC Kaiserslautern GmbH & Co. KGaA
- VfB Stuttgart 1893 AG
- Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KG a. A.
- FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH
- 1. FC Union Berlin e. V.
Was fordern die abmahnenden Rechtsanwälte?
Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Verein abzugeben. Ein vorformuliertes Muster liegt der Abmahnung üblicherweise gleich bei. Zudem wird eine Vertragsstrafe gefordert. Diese liegt nicht selten zwischen 350,00 € und 550,00 €. Zudem seien Abmahnkosten in Höhe von 185,10 € entstanden. Die abmahnenden Rechtsanwälte bieten jedoch meist an, diese Abmahnkosten entfallen zu lassen, sofern kurzfristig eine Unterlassungserklärung abgegeben und die geforderte Vertragsstrafe gezahlt wird.
Am besten keine direkte Kontaktaufnahme mit abmahnender Kanzlei
Wir warnen davor, sich mit den abmahnenden Rechtsanwälten direkt in Verbindung zu setzen. Stattdessen empfehlen wir, durch einen Anwalt prüfen zu lassen, ob die Vorwürfe überhaupt zutreffen und ob es aussichtsreiche Ansätze gibt, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.
Wirksamkeit der ATGB?
In vielen Fällen erscheint mehr als fraglich, ob die Ansprüche gegen die Abgemahnten auch wirklich berechtigt sind. So bestehen aus verschiedenen Gründen oft Zweifel an dem jeweils vorgeworfenen Sachverhalt oder an der Wirksamkeit der jeweiligen ATGB oder. Dass beispielsweise privat handelnde Verbraucher Eintrittskarten durchaus weiterveräußern dürfen, unabhängig davon ob dies in den AGB untersagt ist oder nicht, hat bereits der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/96) klargestellt. Der pauschale Ausschluss solcher Angebote auf bekannten Plattformen wie kleinanzeigen.de erscheint schon aus diesem Grunde sehr zweifelhaft. Wer die hingegen Eintrittskarten gewerblich zum Weiterverkauf angeboten hat, trägt hingegen ein höheres Risiko. Die Abgrenzung zwischen privat handelndem Verkäufer und gewerblichem Händler kann im Einzelfall schwierig sein.
Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Verbraucher, die Ticket Abmahnungen von LDM ai oder von anderen in diesem Bereich abmahnenden Kanzleien (z. B. Ruhrkanzlei oder Lentze Stopper) erhalten haben. Gehören auch Sie zu den Betroffenen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 – 54 20 04 – 64). Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
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