Ticketverkauf: Abmahnung der ICS Festival Service GmbH Wacken WOA durch Kanzlei Schütz

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Erneut: Die ICS Festival Service GmbH (Wacken WOA Festival) geht weiterhin gegen Online-Ticketverkauf vor. Abmahnung von RA-Kanzlei Schütz 

Die ICS Festival Service GmbH geht aktuell weiterhin gegen Online-Ticketverkäufe für das Wacken Open Air Festival 2020 mit Hilfe der Rechtsanwaltskanzlei Schütz aus Karlsruhe vor.

Der Vorwurf

Die Tickets für das beliebte Wacken Festival 2020 waren schon nach wenigen Stunden ausverkauft. Nun boomt der Verkauf auf dem Online-Zweitmarkt wie eBay und Co.

Bei dem ersten offiziellen Kauf der Tickets haben Fans/Käufer die AGBs der Wacken Festival GmbH akzeptiert. Diese sehen diverse Regeln für einen späteren Weiterverkauf der Tickets vor. So sieht eine Klausel vor, das ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf und ein Weiterverkauf zu einem höheren Preis als dem Originalpreis untersagt ist. Zudem ist eine Vertragsstrafe von bis zu 2.500,- Euro im Falle eines Verstoßes geregelt. 

Auch weiterhin werden nun (Weiter-) Verkäufer von Tickets durch die Kanzlei Schütz im Auftrag der Wacken Festival GmbH mit dem Vorwurf gegen die AGBs zu verstoßen abgemahnt. 

Wir berichteten bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-d-schuetz-rechtsanwaelte-vertragsstrafe-eintrittskarten-ticket-verkauf-auf-ebay-viagogo_159408.html

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vertragsstrafe zwischen 750,- Euro und 1.500,- Euro, je nach Anzahl der angebotenen Tickets. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die betroffenen Tickets nun ungültig seien.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Unterschreiben Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung vorschnell.

Schaffe Sie Waffengleichheit und lassen sich anwaltlich beraten.

So ist zu prüfen, ob die AGB auf denen die Abmahnung beruht, wirksam sind und wenn ja, ob tatsächlich ein Verstoß gegen diese AGBs vorliegt. 

So erscheint auch die Ungültigkeitserklärung der betroffenen Tickets äußerst fraglich. 

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie betroffen sein, nehmen wir gerne eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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