Veröffentlicht von:

Tipps zur Schadensmeldung bei der Versicherung nach überstandener Überschwemmung

  • 1 Minuten Lesezeit

Bevor (!) Sie die Schäden beseitigen sollten Sie Folgendes beachten:

1. Rufen Sie bei Ihrer Versicherung an und melden Sie den eingetretenen Versicherungsfall. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, einen Gutachter zu Ihnen zu schicken, bevor jeglicher Schaden beseitigt ist.

2. Verschaffen Sie sich umgehend einen Überblick über die Schäden in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung oder Büro. Fertigen Sie eine Vielzahl von Fotografien der Schäden an mit der entsprechenden Datumsanzeige und/oder erstellen Sie ein Video. Füllen Sie das Schadenanzeige-Formular Ihrer Versicherung sorgfältig und umfassend aus - wir empfehlen insbesondere, die umfassende Schadensbeschreibung auch auf einem zusätzlichen Blatt aufzuführen.

Wichtiger Hinweis: Sie sind in jedem Schadensfall beweispflichtig dafür, dass der Schaden aufgrund eines versicherten Ereignisses - beispielsweise aufgrund von Hochwasser, Grundwasser oder Überschwemmung o. ä. - entstanden ist. Daher empfehlen wir, dass Sie sich auch Namen und Anschriften von Zeugen notieren, die den Schadenshergang mitverfolgt haben und die auch bereit sind, im Streitfall vor Gericht auszusagen.

In der Regel gilt: Eine frühzeitige umfassende sog. Beweissicherung führt im eventuell späteren Streitfall gegen die Versicherung zum Erfolg!

Bei Problemen mit Ihrer Versicherung können Sie sich gern an uns wenden, wir sind zeitnah für Sie erreichbar per E-Mail unter info@sz-law.de oder per Telefon unter 0351/8106245.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SZ-Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema