Top-Anwälte Medizinrecht, Arzthaftungsrecht: Kammergericht Berlin

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Kammergericht Berlin vom 30.03.2020

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Inkontinenz nach Prostatektomie aufgrund Adenokarzinom, KG Berlin, Az. 20 U 187/18

Chronologie:

Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich seit vielen Jahren in der Klinik der Beklagten zur jährlichen Prostata-Krebsvorsorge. In 2015 wurde ein Adenokarzinom der Prostata diagnostiziert und in der Folge eine radikale Prostatektomie vorgenommen. Seither litt der Patient unter anderem unter Inkontinenz.

Verfahren:

Mit dem Vorfall war bereits das Landgericht Berlin befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Erben des Patienten. Nach nochmaliger Anhörung des gerichtlich bestellten Sachverständigen der ersten Instanz schlug das Kammergericht den Parteien einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im Ergebnis konnte der Sachverständige nicht feststellen, dass der Tod des Patienten durch eine nicht ordnungsgemäß vorgenommene Vorsorgebehandlung eingetreten ist, sodass eine einvernehmliche gütliche Einigung die sinnvollste Variante in dieser Angelegenheit darstellte, meinen RA D. C. Mahr LL.M. sowie RA Dr. D. C. Ciper LL.M., beide Fachanwälte für Medizinrecht.

Kanzleidarstellung: 

Wir sind eine schwerpunktmäßig im Medizinrecht (im Bereich des Arzthaftungsrechtes nur auf Patientenseite) bundesweit rechtsberatend tätige Kanzlei. Durch unsere Auslandsbüros in Italien und Frankreich sind wir in der Lage, internationale Rechtsberatung anzubieten. Als Mitgesellschafter der „Europäischen Anwaltskooperation“ EWIV steht uns darüber hinaus ein grenzüberschreitendes internationales Anwaltsnetzwerk zur Verfügung, dem zwischenzeitlich rund 50 Anwaltskanzleien weltweit angeschlossen sind.

Seit Gründung der Kanzlei am Standort Düsseldorf durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M. im Jahre 1995 ist ein junges dynamisches Team herangewachsen.

Die Kanzlei verfügt über Standorte in Düsseldorf und München sowie eine Zweigstelle in Berlin. Aufgrund der guten Infrastruktur dieser Standorte stehen einer deutschlandweiten Vertretung unserer Mandanten keine Hindernisse im Weg.

Persönliche Gespräche werden darüber hinaus in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnort angeboten. Hierzu stehen uns modern eingerichtete Beratungsbüros zur Verfügung, in denen nach vorheriger Absprache eine qualifizierte und individuelle Beratung möglich ist. Insbesondere in folgenden Städten können wir auf unser Netz an Beratungsbüros zurückgreifen: Dresden, Leipzig, Rostock, Hamburg, Kiel, Hannover, Magdeburg, Dortmund, Aachen, Trier, Koblenz, Saarbrücken, Mannheim, Stuttgart und Nürnberg.

Im Falle einer schädigungsbedingten Immobilität bieten wir auf Anfrage auch gerne ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause an.



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