„Topinvest Basisrente“ der Heidelberger Lebensversicherung AG: Mit dem Widerruf an Ihr Geld!
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Viele Basisrenten, so auch die sogenannte „topinvest Basisrente“ der Heidelberger Lebensversicherung AG, haben sich katastrophal entwickelt. Die Rendite leidet vor allem unter hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, so dass Versicherungsnehmer sie am liebsten kündigen würden. Das ist bei der sogenannten Rürup-Rente, wie die Basisrente im Volksmund genannt wird, jedoch nicht möglich.
Viele Versicherungsnehmer haben jedoch die Möglichkeit, sich aufgrund von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen von ihren Verträgen zu lösen und so wieder auf ihr Kapital zugreifen zu können.
„Topinvest Basisrente“ der Heidelberger Leben: Hohe Kostenbelastung durch Abschluss- und Verwaltungskosten
Der Fall einen Mandanten von uns zeigt exemplarisch, wie unverhältnismäßig hoch die Kosten dieser Rürup-Rentenversicherung sind und wie schlecht sich das Fondsguthaben selbst entwickelt hat.
So schloss der Versicherungsnehmer im Jahr 2009 bei der Heidelberger Lebensversicherung AG eine „topinvest Basisrente“ ab, mit Versicherungsbeginn zum 01.08.2009.
Der zu Beginn zu zahlende monatliche Beitrag von 82,22 Euro setzte sich zusammen aus 50,00 Euro für die tatsächliche Basisrente, 29,32 Euro für eine zusätzlich abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung und 2,90 Euro für die Beitragsbefreiung der Hauptversicherung.
In der uns vorliegenden Beitragszerlegung zeigt sich, wie exorbitant hoch die Kosten der Versicherung sind.
In dem beispielhaft hier aufgeführten Vertrag hat der Versicherungsnehmer beginnend vom 01.08.2009 bis zum Zeitpunkt des Widerrufs des Vertrages im Mai 2021 insgesamt 8.214,06 EUR an Prämien auf die Hauptversicherung gezahlt. Hiervon sind über die Jahre allein Abschluss- und Verwaltungskosten in Summe von 2.765,03 EUR in Abzug gebracht worden, sodass von den Prämien in Summe lediglich 5.449,03 EUR angelegt worden sind. Bei den Abschluss- und Verwaltungskosten entfielen auf ausgekehrte Provisionen allein 1.612,55 EUR. Die Abschluss- und Verwaltungskosten belaufen sich daher bezogen auf die insgesamt gezahlten Prämien auf über 33 %.
Problematisch ist nicht nur die hohe Kostenbelastung, sondern auch die schlechte Performance der Fondsanteile. So belief sich das Fondsguthaben zum Zeitpunkt des Widerrufs auf nur 5.591,28 EUR und lag damit nur geringfügig über den eingezahlten Sparbeiträgen von 5.449,03 EUR und das nach rund zwölf Jahren. Die Zahlen stellen wir in der nachfolgenden Übersicht noch einmal anschaulich zusammen:
01.08.2009 - 01.05.2021 | |
---|---|
Gezahlte Prämien | 8.214,06 EUR |
./. Abschluss- und Verwaltungskosten | 2.765,03 EUR |
Sparbeiträge | 5.449,03 EUR |
Fondsguthaben | 5.591,28 EUR |
„Topinvest Basisrente“: Widerruf statt Kündigung
Wie unser Fallbeispiel zeigt, stellt sich die „topinvest Basisrente“ auch nach fast 12 Jahren alles andere als rentierlich dar. Ein Ausstieg durch eine Kündigung ist jedoch nicht möglich, denn diese führt nicht dazu, dass das Fondsguthaben ausgezahlt wird.
Für die Versicherungsnehmer, die auf ihr Kapital zugreifen möchten, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Möglichkeit zum Ausstieg, der sogenannte Widerruf des Vertrages.
Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs zeigen, dass viele Versicherungen fehlerhafte Widerrufs-, beziehungsweise Widerspruchsbelehrungen in ihren Verträgen verwendet haben. Die entsprechende Frist beginnt so nicht zu laufen und ein Widerruf bzw. Widerspruch ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam möglich. Folge ist die Rückabwicklung des Vertrages. Dabei haben Versicherungsnehmer, je nach Fall, Anspruch auf Erstattung der Versicherungsprämien zuzüglich der gezogenen Nutzungen oder auf Erstattung des ungezillmerten Deckungskapitals ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten. Auch dann, wenn die Rente bereits ausgezahlt wird, kann ein solcher Widerruf noch möglich sein.
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