Total war - Rome II – RKA Abmahnung: € 800

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Abmahnung RKA wegen des Computerspiels Total War - Rome 2

Die Koch Media GmbH (Höfen, Österreich) hat die Hamburger Kanzlei RKA beauftragt, das illegale Filesharing des Computerspiels „Total War - Rome II" in Internettauschbörsen mit Abmahnungen zu verfolgen. Die Inhaber der ermittelten Internetanschlüsse werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Erledigung aller finanziellen Schäden einen Betrag von € 800,00 zu bezahlen.

Handelt es sich bei der RKA Abmahnung um Abzocke oder Betrug?

Nein. Heutzutage sind die Ermittlungen der IP-Adressen sicher. Betroffene können davon ausgehen, dass über ihren Internetanschluss ein Peer-to-Peer Netzwerk genutzt und über dieses das Computerspiel Total War - Rome II - zum Download für Dritte bereit gehalten wurde. Hierdurch wurde das Spiel auch unerlaubt „öffentlich zugänglich" im Sinne des § 19a UrhG gemacht. Als Abgemahnter sollten Sie das Schreiben der RKA Rechtsanwälte daher ernst nehmen.

Achtung: Modifizierte Unterlassungserklärung = Insolvenzrisiko

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt vor der unüberlegten Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie viele Anwälte anbieten. Jede Unterlassungserklärung ist lebenslang (nicht 30 Jahre!) gültig und löst pro Verstoß dagegen eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 aus. Die Vertragsstrafen können sich bei mehreren Verstößen somit locker auf € 20.000,00 oder mehr summieren und den Normalverdiener schnell in die Gefahr einer Privatinsolvenz bringen.

Hüten Sie sich vor Rechtsanwälten, die ohne die tatsächliche Verantwortung zu prüfen, sofort eine „modifizierte Unterlassungserklärung" vorschlagen. Dies kann den finanziellen Ruin für Sie bedeuten.

Keine Experimente bei einer RKA Abmahnung - lieber gleich zum Spezialanwalt

Rechtsanwalt Hechler prüft für Sie, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Unterlassungserklärung notwendig ist. Der Bundesgerichtshof hat in 3 richtungsweisenden Entscheidungen zum Filesharing-Recht bestätigt, dass der Anschlussinhaber nicht generell haftet, wenn seine Kinder eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. In zahlreichen Fallkonstellationen haften die Eltern gerade nicht für ihre Kinder. In vielen Fällen haftet dann überhaupt niemand.

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an. Gerne können Sie uns von Montag bis Sonntag zwischen 8 und 20 Uhr erreichen:

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66.

Wir bieten Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Wir verteidigen Sie 3 Jahre bis zum Verjährungsende gegen die Forderungen von RKA. Die bloße Abgabe einer Unterlassungserklärung macht keinen Sinn und ist in vielen Fälle auch sehr gefährlich für den Anschlussinhaber.


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