Totalschaden vor Gericht für die Volkswagen Bank

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Als erstes deutsches Gericht urteilt das Landgericht Ravensburg, dass der Kläger alle gezahlten Kreditraten zurückerhält und keinen Wertersatz oder Nutzungsentschädigung gegenüber der Volkswagen Bank schuldet. In diesem Fall ist der Kläger somit 70.000 Kilometer kostenlos Auto gefahren.

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In dem oben beschriebenen Fall kaufte der Kläger im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster 1.2 TSI für 10.960€. Die Volkswagen Bank finanzierte dieses Fahrzeug und der Kläger fuhr in der Zwischenzeit damit ca. 70.000 Kilometer. Der Kläger hörte durch die Stiftung Warentest von dem sog. Widerrufsjoker und widerrief schließlich seinen Darlehensvertrag im Mai 2017. Hierbei berief er sich auf fehlerhafte Belehrungen der Volkswagen Bank bei Vertragsabschluss. Danach verlangt der Kläger die Rückzahlung aller von ihm geleisteten Finanzierungsraten, und zwar ohne Abzug für die zurückgelegten 70.000 Kilometer, sowie ohne Abzug für Schäden am Fahrzeug. Das Urteil des Landgericht Ravensburg bestätigte diese Auffassung (Az. 2 O 259/17).

Dieses von uns erstrittene Urteil ist ein Meilenstein im Verbraucherschutzrecht.

Autokreditwiderruf auch bei vielen anderen Autobanken möglich

In der Praxis sieht man, dass fast alle Autobanken und Leasinggesellschaften die Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren. Deshalb ist es wie in dem o. g. Fall möglich, den Autokreditvertrag auch noch Jahre später zu widerrufen. 

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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