Trade Duac – Warnung der CNMV

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Über die Onlinehandelsplattform tradeduac.co soll für Anleger Anlagen u. a. in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, sowie Forex-Geschäfte (Devisenpaare) und ein Handel in Kryptowährungen möglich sein.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass man die Spitze einer Idee sei, die von Leidenschaft, Fachwissen und Innovationsdrang angetrieben wird - eine Gruppe junger Unternehmer, die etwas bewirken wollen.

Auch wird ausgeführt, dass die Anwendung Trade Duac 1.2 mit einem bestimmten Ziel entwickelt worden sei, nämlich den Online-Handel zu revolutionieren, indem man die Bedürfnisse der Plattform und die von Händlern mit unterschiedlichem Kenntnisstand erfüllt und Trade Duac als Werkzeug dienen würde, um die Fähigkeiten erfahrener Trader zu verbessern und das Potenzial von Anfängern zu erschließen, um erfolgreiche und profitable Handelserfahrungen zu ermöglichen.

Aber Warnhinweis der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde (CNMV)!

Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtbehörde, der CNMV, ist Trade Duac nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderer Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Sonstige Aspekte zur Achtsamkeit

Wenn Anlagen in Form von CFD´s oder Forex-Geschäfte an deutsche Anleger offeriert werden, handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), z. B. um einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG.

Dafür müssen die Betreiber der Plattform aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) haben, die es nach unserer Kenntnis nicht gibt.

Auch eine Genehmigung der CNMV existiert nicht.

Außerdem findet man auf der Webseite auch kein Impressum, so dass für Anleger unklar ist, wer die Betreibergesellschaft und deren Verantwortliche sind.

Möglichkeiten für Anleger von Trade Duac

Wenn Anleger über Trade Duac Kapital zur Verfügung gestellt haben und es sich um Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis handelt, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG begründen lassen.

Anleger sollten auch gewarnt sein, wenn ihnen Guthaben, die im Handelskonto dokumentiert werden, nicht ausgezahlt werden oder eine Auszahlung von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht wird.

Falls Anleger Anlagen über Trade Duac getätigt haben und sich Schwierigkeiten ergeben, sollten sie zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger von Trade Duac hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten und bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 22.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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