Trade Exerts – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Überprüft man den Internetauftritt der Firma Trade Exerts, die unter der Domain tradexerts.com unterschiedlichste Handelsgeschäfte im Bereich des Devisenhandels anbietet und damit wirbt, dass sie durch die Entwicklung und den Einsatz modernster KI-geschützter Trading-Bots die Forex-Handelslandschaft revolutioniert hätte, und damit sich einen Namen als Marktführer im Bereich des automatisierten Devisenhandels gemacht hätte, so kann man Anlegern nur raten, keine Handelsgeschäfte mit dieser Firma abzuschließen.

Zum einen scheint sich die Firma nicht ganz klar zu sein, wie ihr Firmenname wirklich lautet. So bezeichnet sie sich im Rahmen des Internetauftritts mehrfach als „Trade Experts“, dann wiederum als „Trade Exerts“. Bereits diese Vorgehensweise wirft viele Fragen auf.

Zum anderen wurde der Internetauftritt im Jahre 2024 erstellt, so dass es sich bei der entsprechenden Firma um keine sehr erfahrene Anlagefirma handeln kann.

Unabhängig davon findet sich auch kein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen ist, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Trade Exerts sind.

Die Firma selbst will in den USA unter der Adresse: 191 Integer Rd, 2nd Street, LA 08219 USA, eine Niederlassung haben.

In Deutschland verfügt die Firma Trade Exerts / Trade Experts jedenfalls über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten und entsprechende Finanzdienstleistungen für deutsche Anleger zu erbringen.

Jeder Anbieter, der Handelsgeschäfte für Anleger in Deutschland durchführen will, benötigt eine entsprechende Genehmigung der staatliche Aufsichtsbehörde, BaFin.

Handeln Anlagefirmen, wie die Firma Trade Exerts, ohne eine entsprechende Genehmigung, dann verstoßen sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und umgehen ganz gezielt das KWG, das auch dem Schutz des einzelnen Anlegers dienen soll.

Bei entsprechenden Verstößen gegen das KWG können erhebliche Strafen für die Verantwortlichen einer entsprechenden Handelsplattform drohen. Laut § 54 KWG können die Verantwortlichen entsprechender Handelsplattformen sogar zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Anleger sollten keinesfalls mit Firmen, die über die entsprechende Zulassung oder Genehmigung einer staatlichen Aufsichtsbehörde nicht verfügen, Handelsgeschäfte tätigen. Unsere Erfahrung aus einer Vielzahl anderer Fälle zeigt, dass entsprechende Handelsplattformen oft unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch agieren.

Anleger, die bei der Plattform Trade Exerts investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

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+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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