Vault Trade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma Vault Trade bietet auf ihrer Website unter der Domain vault-trade.org u. a. Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) und den Kryptowährungshandel an, wobei sie u. a. damit wirbt, dass sie in der Vergangenheit viele Auszeichnungen erhalten hätte und bestrebt sei, optimale Handelsbedingungen zu bieten. Im Übrigen hätte Vault Trade seinen Ruf als bevorzugter Forex-Broker für Händler auf der ganzen Welt gefestigt.

Im vorliegenden Fall kann man Anlegern aus mehreren Gründen nur davon abraten, Kapital über die Firma Vault Trade anzulegen.

Zunächst einmal verfügt die entsprechende Firma über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen anzubieten oder für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln. Nachdem die Firma Vault Trade, soweit sie in Deutschland agiert, ungenehmigt handelt, verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Dieser Verstoß stellt auch kein Kavaliersdelikt dar, sondern führt letztlich dazu, dass Anleger, die bei Handelsgeschäften über die Firma Vault Trade Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber der Firma Vault Trade und deren Verantwortlichen durchsetzen können.

Unabhängig davon kann das Handel ohne Genehmigung gemäß § 54 KWG auch strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann sogar dazu führen, dass Verantwortliche einer Handelsplattform, die ungenehmigt agiert, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Kein Anleger sollte über eine unlizenzierte bzw. unregulierte Handelsplattform Handelsgeschäfte tätigen.

Darüber hinaus wird im Rahmen des Internetauftritts auch keine Niederlassung oder ein Unternehmenssitz der Firma Vault Trade benannt, an dem die Firma Vault Trade ihre Geschäftstätigkeit ausüben will. Auch dies ist äußerst fragwürdig.

Anlegern wird lediglich eine englische Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit benannt und die Emailadresse: support-vault-trade.com.

Auch ein rechtsverbindliches Impressum fehlt.

Schließlich wird auch keine Betreibergesellschaft der Handelsplattform Vault Trade benannt.

Sämtliche vorgenannten Argumente sprechen gegen eine Anlage über die Firma Vault Trade.

Anleger, die Verluste bei Handelsgeschäften mit der Firma Vault Trade erlitten haben oder denen das ihnen ausgewiesene Guthaben nicht ausbezahlt wird, sollten dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Vault Tradeinvestiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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