Trade Pro – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Vorsicht vor der Handelsplattform Trade Pro. Anleger, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, Kapital über eine Handelsplattform anzulegen, sollten die Firma Trade Pro meiden.

Diese Firma bietet u. a. auf ihrer Homepage unter der Domain trade-pro.tech den Handel mit Kryptowährungen, Aktien, Metallen und Waren, an, wobei sie in diesem Zusammenhang ausführt, dass die Betreibergesellschaft eine Firma Trade Pro UK Plc. in England unter der Adresse: 90 Springbank Road, London, SE13 6SX, ansässig wäre und in England unter der Registrierungsnummer: 12338161 registriert sei.

Darüber hinaus wird auch eine englische Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit und die Mailadresse: support@trade-pro.tech angegeben.

Explizit weist die Firma Trade Pro UK Plc. darauf hin und veröffentlich auf ihrer Homepage auch ein entsprechendes Dokument, dass sie seitens der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) unter der Registrierungsnummer: 12338161 registriert worden sei.

Darüber hinaus wird auch im Rahmen des Internetauftritts auf eine weitere Firma namens Trade Pro Limited, die ebenfalls in London eine Niederlassung betreiben soll und als Gesellschaft im Firmenregister unter der Nummer: 12338161 eingetragen worden wäre, verwiesen. Dadurch soll der Eindruck erweckt werden, der Betreiber der Webseite Trade Pro UK Plc. sei identisch mit der Trade Pro Ltd.

Mit den vorgenannten Angaben versucht sich die Firma Trade Pro das Vertrauen von Anlegern zu erschleichen. Sämtliche vorgenannten Angaben sind falsch.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist mittlerweile auch das Treiben der Verantwortlichen der Firma Trade Pro aufmerksam geworden und veröffentlichte in diesem Zusammenhang am 26.08.2024 eine Warnmitteilung vor der Firma Trade Pro, in der sie auch auf einen Identitätsdiebstahl hinwies. Entsprechende Warnungen einer staatlichen Aufsichtsbehörde sollten Anleger ernst nehmen.

Zunächst stellte die BaFin fest, dass die Firma Trade Pro UK Plc. auf ihrer Webseite ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Darüber hinaus dürfen wir wörtlich aus der entsprechenden Warnmitteilung zitieren. Dort heißt es:

„Die Trade Pro UK Plc, London, Vereinigtes Königreich, behauptet auf der Website, bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registriert zu sein. Sie veröffentlicht dazu ein entsprechendes Zertifikat, das angeblich von der FCA ausgestellt wurde. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fälschung.

Zudem gelangen Besucher und Besucherinnen der Website trade-pro.tech über einen Link auf die Eintragung der Gesellschaft Trade Pro Ltd im britischen Handelsregister (Companies House). Dadurch soll offensichtlich der Eindruck erweckt werden, der Betreiber der Website Trade Pro UK Plc sei identisch mit der Trade Pro Ltd. Die BaFin verfügt über keinerlei Hinweise, dass dies zutrifft. Es dürfte vielmehr ein Identitätsdiebstahl vorliegen.“

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Eine solche liegt für die Fima Trade Pro nicht vor und die entsprechende Firma verstößt deshalb gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Nur ergänzend sei angemerkt, dass die Firma Trade Pro auch in England über keine entsprechende Genehmigung der für England zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde (FCA) verfügt.

Anleger, die bei der Plattform Trade Pro investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

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