Trading als Privatperson vs. Trading in einer vermögensverwaltenden GmbH: Eine Gegenüberstellung
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Investieren am Kapitalmarkt und Trading ist für viele Anleger eine attraktive Möglichkeit, Gewinne zu erzielen und Vermögen aufzubauen. Doch die Wahl der Struktur, in der getradet wird, kann erhebliche Unterschiede hinsichtlich Steuern, Haftung und Flexibilität ausmachen. Eine vermögensverwaltende GmbH (VVG) bietet hierbei steuerliche und organisatorische Vorteile, bringt jedoch auch zusätzliche Verpflichtungen mit sich. Dieser Artikel beleuchtet in gegebener Kürze die wichtigsten Unterschiede zwischen Investieren und Trading bei Privatpersonen gegenüber einer vermögensverwaltenden GmbH.
Die Vermögensverwaltende GmbH: Vorteile und Nachteile im Überblick
Die vermögensverwaltende GmbH ist eine spezielle Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die insbesondere von Privatinvestoren genutzt wird, um steuerliche Vorteile zu realisieren und Vermögen effizient zu verwalten.
Vorteile der Vermögensverwaltenden GmbH
Niedrigere Steuerbelastung gegenüber Privatperson
Die Gewinne der vermögensverwaltenden GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer von 15 % sowie einem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die 15% Körperschaftsteuer, was zu einer Gesamtsteuerlast von etwa 15,825 % führt.
Bei rein vermögensverwaltenden Tätigkeiten kann die Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit werden, z. B. durch die Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung, so dass keine zusätzlichen Steuern für die vermögensverwaltende GmbH anfallen.
Gewinne von Privatpersonen unterliegen dagegen der sog. Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (1,375%) und ggf. Kirchensteuer. Die effektive Steuerlast beträgt bei Privatpersonen 26,375% ohne Kirchensteuer. Diese wird auf Zinsen bei Bankguthaben, Dividenden, Gewinnen aus Wertpapierkäufen (z.B. Aktien, Fonds, ETFs), Erträgen aus Derivaten (z.B. Optionen, Futures) oder Einkünften aus privaten Darlehen fällig.
Thesaurierung der Gewinne
Ein wesentlicher Vorteil der vermögensverwaltenden GmbH ist die Möglichkeit, erzielte Gewinne nicht auszuschütten und diese in der Gesellschaft zu belassen (Thesaurierung). Diese Gewinne werden lediglich mit der Kapitalertragssteuer belastet, so dass im Unterschied zu einer Privatperson, die Gewinne mit der Abgeltungssteuer versteuert, unterm Strich mehr Kapital für Reinvestitionen zur Verfügung steht (sog. Zinseszinseffekt). Je nach Struktur kann über eine weitere GmbH (sog. Holding) eine Ausschüttung steuerlich erheblich begünstigt werden (sog. Schachtelprivileg).
Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Verluste aus Trading ist bei der vermögensverwaltenden GmbH auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt geschützt, was ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal bietet. Im Unterschied dazu haften private Trader praktisch unbegrenzt für erlittene Verluste (z.B. bei Margin-Calls oder Nachschusspflichten bei Beteiligungen).
Professionelle Vermögensstrukturierung
Die vermögensverwaltende GmbH ermöglicht somit eine klare Trennung zwischen privatem und betrieblichen Vermögen. Die GmbH kann insbesondere als Holding fungieren und verschiedene Vermögenswerte wie Immobilien, Aktien oder Beteiligungen bündeln.
Da eine GmbH mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer benötigt (was ein und dieselbe Person sein kann, sog. Ein-Mann-GmbH), können die laufenden Kosten, die mit der eigenen Vermögensverwaltung in einem betrieblichen Zusammenhang stehen, als Betriebsausgaben anerkannt werden. Hierzu gehören die Kosten der laufenden Verwaltung, aber auch ein betriebliches KFZ, ein betriebliches Smartphone, Kosten für Fortbildung, Trading-Software, Fortbildungen und Schulungen, EDV-Ausstattung usw. Dadurch ist es möglich den erzielten Gewinnen laufende Ausgaben bis zur Grenze der jeweiligen gesetzlichen Anerkennung (z.B. Dauer einer Abschreibung bei PKW) steuermindernd entgegenzusetzen.
Bei Privatpersonen können dagegen lediglich geringe Pauschalbeträge (insb. Sparer-Pauschbetrag) und die gesetzlichen Möglichkeiten der Verlustverrechnung geltend gemacht werden.
Auch kann sich der Geschäftsführer ein monatliches Gehalt ausbezahlen, der Gesellschafter der GmbH ein Darlehen geben usw. Hieraus ergeben sich insbesondere bei der Gründung vielfältige gestalterische Möglichkeiten, um die Gründung effizient und steuerlich optimal durchzuführen.
Nachteile der Vermögensverwaltenden GmbH
Gründungs- und Verwaltungskosten
Die Gründung der GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro (davon sind 12.500 Euro sofort einzahlbar) sowie Notarkosten.
Laufende Kosten entstehen zudem durch Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuerberatung.
Komplexere Verwaltung
Die GmbH erfordert eine professionelle Buchführung und regelmäßige Meldungen an das Finanzamt.
Gesellschafter müssen sich mit zusätzlichen rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen auseinandersetzen.
Eingeschränkte Nutzung von Gewinnen
Entnahmen aus der Gesellschaft an die Gesellschafter in Form von Ausschüttungen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Dies erhöht die Steuerlast bei Privatentnahmen.
Hält die vermögensverwaltende GmbH Immobilien, so entfällt im Gegensatz zu Privatpersonen die steuerliche Privilegierung gem. § 22 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG.
Strikte steuerliche Bedingungen
Für die Gewerbesteuerbefreiung dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt werden. Werden diese Kriterien verletzt, entfällt der steuerliche Vorteil, weswegen insbesondere die Gründungsphase durch einen im Gesellschaftsrecht versierten Rechtsanwalt durchgeführt werden sollte. Fehlplanungen oder unzureichende steuerliche Beratung in der Gründungsphase können dazu führen, dass steuerliche Vorteile nicht genutzt werden können und erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.
Gegenüberstellung der Vorteile und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Niedrige Körperschaftsteuer (ca. 15,825 %) | Gründungs- und Verwaltungskosten |
Möglichkeit der Gewerbesteuerbefreiung | Komplexe Verwaltungspflichten |
Steuerfreiheit von 95 % auf Dividenden | Höhere Steuerlast bei Privatentnahmen |
Thesaurierungsvorteil (Zinseszinseffekt) | Risiko durch steuerliche und rechtliche Fallstricke |
Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen | Verlust von Steuervorteilen bei Regelverstößen |
Strukturierung und Bündelung von Vermögen | Administrativer Mehraufwand |
Fazit
Die vermögensverwaltende GmbH bietet attraktive Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und Vermögen effektiv zu verwalten. Sie eignet sich besonders für Investoren mit hohem Vermögen oder regelmäßigen Kapitalerträgen, die langfristig planen und bereit sind, den administrativen Mehraufwand zu tragen. Die Vorteile wie eine niedrigere Steuerlast und die Haftungsbeschränkung wiegen die Nachteile oft auf, sofern die Gesellschaft professionell geführt wird.
Eine gründliche Beratung durch einen im Bereich der vermögensverwaltende GmbH erfahrenen Rechtsanwalt, der auch die individuellen Bedürfnisse von Kapitalanlegern und Tradern kennt, ist unerlässlich, um steuerliche und organisatorische Risiken vorab zu minimieren und die individuelle Eignung dieser Rechtsform zu bewerten.#
Rechtsanwalt Markus Mehlig ist im Schwerpunkt im Kapitalmarktrecht tätig. Er berät bundesweit Kapitalanleger, Investoren und Trader zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, insbesondere zu Fragen der steuerlichen Optimierung und Vermögensschutz.
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