Veröffentlicht von:

Vorsicht Falle: Versteuerung von Kryptowährungen als Privatperson

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Schreiben im August 2021 klargestellt, dass es sich bei Kryptowährungen wie z.B. Bitcoins, um „andere Wirtschaftsgüter“ handelt. Andere Wirtschaftsgüter sind nach § 23 Nr. 2 EstG steuerfrei, wenn seit dem Kauf mindestens ein Jahr vergangen ist. Darum ist es enorm wichtig, dass jeder Kauf und Verkauf genau dokumentiert wird.

Bitcoin nicht verkauft, aber trotzdem steuerpflichtig

Schwierig wird es, wenn z.B. ein Bitcoin gekauft, über ein Jahr gehalten wird, aber während der Zeit mit dem Bitcoin Gewinne erzielt werden. Immer öfter nutzen Bitcoinbesitzer die Möglichkeit Gewinne zu generieren, ohne den Bitcoin zu verkaufen. Zum Beispiel durch Lending (Verleih) des Bitcoin können Zinsen oder Leihgebühren erwirtschaftet werden.

Da der Bitcoin weiter im Eigentum bleibt, gehen viele Bitcoinhalter und Berater davon aus, dass keine Steuern anfallen. Das ist aber falsch. Das Bundesministerium für Finanzen hat eindeutig Stellung bezogen. 

Wird der Bitcoin verliehen, verlängert sich die steuerfreie Haltefrist auf 10 Jahre. Ein steuerfreier Verkauf ist also erst nach 10 Jahren möglich. Hier findet § 23 Absatz 2 Satz 4 Anwendung.


Wie vermeide ich Fehler bei der Versteuerung von Kryptowährungen?

Das Finanzamt erwartet eine lückenlose Dokumentation der Verkäufe von „anderen Wirtschaftsgütern“, unter die Kryptowährungen fallen. Jeder Trade muss detailliert erfasst werden. Neben dem Datum und dem Kauf- bzw. Verkaufspreis muss auch der Kurs aufgezeichnet werden. Doch wer denkt schon daran, jede Transaktion detailliert zu dokumentieren? 

Ein Zahlendreher, eine falsche Zuweisung und schon wird der eigentlich steuerfreie Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Um hier Zeit und Geld zu sparen, sowie unnötige Komplikationen zu vermeiden, sollte ein erfahrenes Steuerbüro beauftragt werden.

Auf Kryptowährungen spezialisierte Steuerexperten sind rar

Im deutschsprachigen Raum haben sich nur wenige Steuerbüros auf Kryptowährungen spezialisiert. Neben der umfangreichen Expertise im Bereich Kryptowährungen unterstützt das Cyfire Expertenteam auch mit der benötigten Software. Damit wird eine rechtssichere Dokumentation und Aufbereitung für das Finanzamt gewährleistet.

Die Experten der digitalen Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei Cyfire beraten Sie in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten rund um Kryptowährungen und Aktien. Digital, unkompliziert und zeitsparend. 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Mirco Lehr

Beiträge zum Thema