TraffiStar S 350 verfassungswidrig

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Was ist TraffiStar S 350?

TraffiStar S 350 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät, welches häufig eingesetzt wird, um Geschwindigkeitsverstöße festzustellen. Das Gerät funktioniert auf der Basis einer Weg-Zeitmessung.

Was ist daran verfassungswidrig?

Das Geschwindigkeitsmessgerät speichert nicht alle Messdaten, sodass eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr technisch möglich ist.

Ein betroffener Kraftfahrer war wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 KM/H innerorts zu einer Geldbuße von 100 € verurteilt worden. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte durch das Gerät der Firma Jenoptik (TraffiStar S 350). Das Gerät ist zwar von der physikalisch technischen Bundesanstalt zugelassen, dennoch ist in der bußgeldrechtlichen Rechtsprechung höchst umstritten, ob die Messungen des in Rede stehenden Gerätes verwertbar sind. So hatte in dem fraglichen Bußgeldverfahren der betroffene Kraftfahrer beantragt, ein Sachverständigengutachten einzuholen zu der von ihm erhobenen Behauptung, dass bei dem Messgerät die Möglichkeit ausgeschlossen sei, die Messung Sachverständigen überprüfen zu lassen, da das Gerät nicht alle Messdaten speichere. Die im Bußgeldverfahren befassten Gerichte, das waren das Amtsgericht Saarbrücken und das OLG Saarbrücken, waren dem allerdings nicht nachgekommen und der Ansicht, dass trotz der fehlenden Speicherung aller Messdaten der Geschwindigkeitsverstoß dennoch festgestellt werden kann und die Daten zur Grundlage der Verurteilung gemacht werden können. Denn es handelt sich bei einem von der physikalisch technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Messgerät um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren, sodass von der Richtigkeit der Messung ausgegangen werden muss.

Entscheidung Verfassungsgerichtshof Saarland vom 05.07.2019 – Lv 7/17

Der Betroffene Kraftfahrer hat eine Verfassungsbeschwerde eingelegt und gerügt, dass er in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt sei. Ihm sei durch die Weigerung Sachverständige anzuhören, die Möglichkeit genommen worden, Messfehler aufzuzeigen.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat dann im Verfahren Sachverständige angehört und kam zu dem Ergebnis, dass die derzeit von dem fraglichen Gerät gespeicherten Daten keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses erlauben, obgleich eine solche bei einer – ohne größeren Aufwand technisch möglichen – Speicherung der sogenannten Rohmessdaten möglich wäre. Daher hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes der Verfassungsbeschwerde des Kraftfahrers stattgegeben. Dabei ist der Verfassungsgerichtshof der Auffassung, dass die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem TraffiStar S 350 wegen der verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf wirksame Verteidigung unverwertbar sind. die vorangegangenen Entscheidungen wurden daher aufgehoben.

Welche Folgen hat das Urteil VerfGH Saarland vom 05.07.2019 – Lv 7/17?

die Entscheidung hat zunächst erst einmal nur Auswirkungen auf die Gerichte des Bundeslandes Saarland.

Dennoch ist diese Entscheidung bemerkenswert, weil die zugrundeliegende Begründung selbstverständlich auch zur Grundlage einer Verteidigung gegen erlassene Bußgeldbescheide auch in anderen Bundesländern gemacht werden kann. Es dürfte daher nicht ausgeschlossen sein, dass sich der vorliegenden Argumentation auch bereits die Eingangsinstanz, nämlich die Amtsgerichte, bedienen werden. Aus diesem Grund sollte ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Sache befasst werden.

Der Rechtstipp wurde erstellt Andreas Krämer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht, Frankfurt am Main.


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