Trend Capital-Beteiligungen Dubai II, III und Qatar Pearl, OLG München, Erfreuliches für Vermittler
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Insbesondere seit den Insolvenzen der Trend Capital-Fonds sowie aufgrund der Mitteilungen über ein damit zusammenhängendes Ermittlungsverfahren gerieten auch die Vermittler und Berater vermehrt in den Fokus der Anleger. Mehrere Anlegerkanzleien veröffentlichten hierzu, auch unlängst noch.
Hierfür mag von Bedeutung sein, dass BEMK Rechtsanwälte für einen beklagten Vermittler von Trend Capital-Beteiligungen einen positiven Hinweisbeschluss des OLG München vom 3. Februar erhalten haben. Dem lag eine Anlegerklage im Zusammenhang mit Beteiligungen an Dubai Business Bay II, III und Qatar Pearl zugrunde, mit welcher der Kläger Schadenersatz für seine auf die Beteiligungen geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 140.000,00 Euro begehrte. Das Landgericht Kempten wies die Klage ab. Das OLG München führte nun aus, hierbei bezogen auf Fondsprospekte zu Dubai und Qatar: „Die Angaben zum Geschäftsgegenstand der beiden Fonds, zu den damit verbundenen Risiken und zur Kontrolle der Mittelverwendung sind in den Prospekten korrekt und verständlich wiedergegeben.“ Der Beschluss liegt hier vor.
Aufgrund einer Verdichtung von kritischen Berichten insbesondere in 2012 (dort wurde auch über die Untersuchungshaft des Initiators veröffentlicht), dürfte mit Ablauf des Jahres 2015 nochmal mit einem Anstieg der Inanspruchnahme der Trend Capital-Vermittler zu rechnen sein, für welche der neuerliche Hinweis des OLG München dann hilfreich sein dürfte.
V.i.S.d.P.: Daniel Blazek, BEMK Rechtsanwälte, Februar 2015
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