Trennungszeitpunkt beweisen

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Beantragen Sie die Scheidung, müssen Sie im Scheidungsantrag angeben, dass Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Im mündlichen Scheidungstermin wird Sie das Gericht zudem fragen, ob Sie ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Möchten beide Partner geschieden werden, sollte der Trennungszeitpunkt kein Problem darstellen. Möchte der Partner aber nicht geschieden werden und bestreitet den Trennungszeitpunkt, stellt sich die Frage, wer den Trennungszeitpunkt beweisen muss und wie der Nachweis geführt werden kann.

Wer muss den Trennungszeitpunkt beweisen?

Das Trennungsjahr ist Voraussetzung, dass Sie geschieden werden können. Sind Sie derjenige Partner, der die Scheidung beantragt, müssen Sie als Antragsteller auch nachweisen, dass das Trennungsjahr vollzogen wurde. Im Regelfall wird im Scheidungsantrag der Trennungspunkt benannt. Das ist der Tag, an dem Sie sich getrennt haben.

Soweit Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen und auch der Partner die Scheidung wünscht, genügt die Angabe des Trennungszeitpunkt im Scheidungsantrag. Das Gericht wird Ihre Angabe im Regelfall ohne weitere Rückfragen akzeptieren. Probleme ergeben sich dann, wenn der Ehepartner in der Stellungnahme auf Ihrem Scheidungsantrag dem Trennungszeitpunkt widerspricht. Im ungünstigsten Fall antwortet der Partner im mündlichen Scheidungstermin auf die Frage des Gerichts, ob Sie denn ein Jahr getrennt gelebt haben, dass das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen sei.

Hat das Gericht dann die Einschätzung, dass Sie das Trennungsjahr tatsächlich noch nicht vollzogen haben, riskieren Sie, dass es Ihren Scheidungsantrag gebührenpflichtig zurückweist. Das Kostenrisiko geht also zu Ihren Lasten. Insoweit ist es wichtig, dass Sie den Trennungszeitpunkt notfalls auch beweisen können.

Was gilt als Trennungsdatum?

Trennungsdatum ist der Tag, an dem Sie die Trennung „von Tisch und Bett“ vollzogen haben. Meist wird es so sein, dass ein Partner aus der ehelichen Wohnung ausgezogen ist. Haben Sie sich aus finanziellen Gründen nur innerhalb Ihrer ehelichen Wohnung getrennt, ist der Trennungszeitpunkt der Tag, an dem Sie innerhalb der Wohnung einen eigenen Raum bezogen und sich abgesprochen haben, wie Sie die Räumlichkeiten der Wohnung insgesamt nutzen.

Es gibt keine Möglichkeit und keine offizielle Stelle, wo Sie die Trennung anzeigen und registrieren lassen können. Das Familiengericht oder das Standesamt sind keine geeigneten Anlaufstellen, um sich getrenntlebend zu melden. Es bleibt allein Ihre Aufgabe, das Trennungsdatum zu beweisen.

Tipp: Gehen Sie und der Partner von unterschiedlichen Trennungszeitpunkten aus, bleibt die Differenz belanglos, wenn nach beiden Angaben das Trennungsjahr vollzogen wurde. Sind Sie der Meinung, dass Sie sich am 3. Januar 2021 getrennt haben, während Ihr Partner den 5. Januar 2021 als Trennungszeitpunkt angibt, spielt die Abweichung keine Rolle, wenn Sie am 6. Januar 2022 die Scheidung beantragt haben. Das Trennungsjahr ist dann so oder so abgelaufen.

Trennungszeitpunkt schriftlich festhalten?

Rechnen Sie damit, dass Sie den Trennungszeitpunkt wegen des Widerspruchs oder der abweichenden Meinung des Partners beweisen müssen, können Sie den Beweis durch alle Umstände führen, die die Trennung irgendwie erkennen lassen. Der Nachweis kann darin bestehen,

  • dass Sie aus der ehelichen Wohnung ausziehen
  • und die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes für Ihre neue Wohnung vorlegen.
  • Als Zeugen kommen auch Nachbarn, Verwandte und die gemeinsamen Kinder in Betracht.
  • Auch Ihr neuer Lebensgefährte oder Ihre neue Lebensgefährtin, mit der Sie in der neuen Wohnung eingezogen sind, sind denkbare Zeugen.
  • Eine brauchbare Alternative kann auch ein Trennungsbrief sein.

Tipp: Soweit Ihre Trennung und die anstehende Scheidung Ihr Kind emotional belastet, sollten Sie es nicht unbedingt als Zeuge in die Beweisführung bei Gericht einbeziehen. Sie müssen damit rechnen, dass der Richter oder die Richterin darauf bestehen könnte, das Kind als Zeugen mündlich anzuhören und sich nicht damit zufriedengibt, was Sie zum Trennungszeitpunkt behaupten.

Trennungserklärung

Ein gemeinsamer Trennungsbrief bzw. eine Trennungserklärung dient dazu, den Trennungszeitpunkt schriftlich festzuhalten. Dafür genügt es bereits, wenn Sie auf einem Stück Papier niederschreiben, wann Sie ausgezogen sind. Im Idealfall lassen Sie sich von Ihrem Ehepartner den Auszug aus der Wohnung auf diesem Stück Papier mit seiner Unterschrift bestätigen. Ihre Trennungserklärung ist dann dokumentiert.

Noch besser ist es, wenn Sie einen richtigen Trennungsbrief formulieren. Darin erläutern Sie Ihrem Ehepartner, dass Sie sich endgültig trennen wollen. Sie können den Text frei formulieren. Es ist keine bestimmte Form einzuhalten. Wichtig ist nur, dass Sie klar zum Ausdruck bringen, dass Sie die Trennung wünschen:

  • In Ihrer Trennungserklärung stellen Sie klar, dass Sie Ihre häusliche Gemeinschaft beenden und keine Absichten haben, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen zu wollen.
  • Versehen Sie den Trennungsbrief mit einem Datum und unterschreiben Sie handschriftlich.
  • Idealerweise übergeben Sie den Trennungsbrief dem Ehepartner persönlich in die Hand und lassen sich den Empfang auf einer Kopie der Trennungsbriefes schriftlich bestätigen.

Sie können den Trennungsbrief auch mit der Post schicken. Allerdings ist der Postversand kein sicherer Nachweis, dass der Brief tatsächlich den Briefkasten des Ehepartners gelangt ist und der Inhalt Ihre Trennungsabsicht wiedergibt. Auch ein Einwurfeinschreiben ist kein sicherer Nachweis, da Sie damit nur nachweisen, dass ein Briefumschlag in den Briefkasten eingeworfen wurde. Der Inhalt des Briefes lässt sich damit aber nicht nachweisen.

Alternativ wäre auch denkbar, den Trennungsbrief per SMS oder als WhatsApp-Nachricht zu übersenden. Sie sollten Ihre Nachrichten aber archivieren. Noch besser wäre, wenn Sie die Nachricht auf Papier ausdrucken. Ob Sie diesen Kommunikationsweg wählen, ist eine Frage des persönlichen Stils.

Haben Sie Zweifel, dass der Ehepartner Ihre Trennung vorbehaltslos akzeptieren wird, empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen und auf diesem Weg den Trennungszeitpunkt gegenüber dem Ehepartner schriftlich anzuzeigen. Das Schreiben des Anwalts ist ein wichtiges Dokument, das der Anwalt gegebenenfalls bezeugen kann.

Tipp: Die frühe Einbeziehung eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin empfiehlt sich auch insoweit, als Sie wegen des Anwaltszwangs beim Familiengericht ohnehin nur über einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihr Scheidungsverfahren auf den Weg bringen können. Die Einbeziehung eines Rechtsanwalts gewährleistet, dass Sie von vornherein die Voraussetzungen schaffen, um Ihr Scheidungsverfahren zuverlässig abzuwickeln.

Fazit

Unser Leben ist nur begrenzt kalkulierbar. Soweit es aber Werkzeuge gibt, den Ablauf bestimmter Geschehnisse wie Ihre Trennung und Scheidung besser zu handhaben, sollten Sie diese nutzen. Ein Trennungsbrief, der für alle Fälle den Trennungszeitpunkt dokumentiert, ist ein Schritt in diese Richtung.

Foto(s): iurFRIEND

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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