Treuk AG: Ansprüche sichern

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Am 26.10.2017 hat das Insolvenzgericht Köln das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der Treuk AG eröffnet.

Über 3 Mio. EUR Kundengelder wurden damit vernichtet. Geschäftszweck der Treuk AG war, mithilfe eines aktiven Vertriebs bestehende kapitalbildende Verträge, insbesondere Kapitallebensversicherungen, zu widerrufen oder zu kündigen, um das so frei gemachte Kapital vermeintlich besser anzulegen.

Vorsicht bei Nachrangigklauseln

Anleger tauschten bei der Treuk AG sichere Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherungen oder Bausparverträge gegen riskante und unbeaufsichtigte Geldanlagen ein. Denn immer wurde für die neuen Verträge eine sog. Nachrangigkeitsklausel vereinbart, mit dem Ziel, dass das Geschäftsmodell nicht der Finanzaufsicht unterfallen sollten. 

Nachrangigkeit einer Forderung bedeutet, dass Rückzahlungsansprüche im Falle einer Insolvenz erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient werden. Bei der Treuk AG hat sich dieses Risiko nun verwirklicht. Die Firma kann die vereinnahmten Geldbeträge nicht mehr zurückzahlen, sodass ein Totalverlust für die Anleger eintreten wird, wenn diese nicht von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.

Das Konzept ähnelt den ebenfalls insolventen Gesellschaften:

  • Global Financial Invest AG
  • European Financial Invest AG
  • Deutsche Immobilien und Grundbesitz AG

Betroffene Anleger können von der Fachanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann, Düsseldorf, überprüfen lassen, inwieweit es möglich ist, Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens im ersten Rang feststellen zu lassen. Nur wenn eine Anerkennung im ersten Rang erfolgt, können Anleger mit einer Insolvenzquote rechnen.

Weiterhin können auch die Verantwortlichen der Firma Treuk AG auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn die im Vertragswerk enthaltene sog. Nachrangklausel unwirksam oder nicht ausreichend hervorgehoben war.

Unabhängig davon können auch Anlageberater, die den Anleger den Abschluss der Nachrangdarlehensverträge vermittelt haben, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn diese die Anleger nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Risiken eines Vertragsabschlusses mit der Treuk AG aufgeklärt werden.

Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat langjährige Erfahrung in der Rückführung verloren geglaubter Anlegergelder. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann bietet enttäuschten Anlegern der Treuk AG eine kostenlose Erstberatung an, wie diese ihr investiertes Kapital zurückzuerhalten können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte partg mbB


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