Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter vorbei am Schloß von Rastatt?

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In der Poststrasse von Rastatt, aber auch andernorts, kontrolliert das Ordnungsamt u.a. E-Scooter. Wer hier alkoholisiert angetroffen wird, riskiert seinen Führerschein, obwohl er nicht mit dem Auto, sondern "nur" mit dem E-Scooter fährt. Das Gesetz vermutet nach §§ 316, 69 StGB eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Davon ist auszugehen, wenn man alkoholisiert ein Kraftfahrzeug steuert. Da der E-Scooter mit Motorkraft angetrieben wird, ist er ein "Kraftfahrzeug". Von der o.g. Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Anfangs machten einige Gerichte bei E-Scootern Ausnahmen, weil hier bei Trunkenheit eher eine Selbstgefährdung, als eine Fremdgefährdung vorliegt (AG Dortmund Urteil vom 21.1.2020 Az. 729 Ds 349/19). Doch immer mehr Gerichte verurteilen betrunkene E-Scooter-Fahrer gleich den betrunkenen Autofahrern. Die anwendbaren Gesetze sind schließlich die gleichen, heißt es zu Begründung. 

Will man nach einem Spiel der deutschen Nationalmannschaft der Basketballer also mit Alkohol feiern, ist es keine gute Idee, dann noch mit dem E-Scooter zu fahren. Will man unbedingt noch auf der Straße unterwegs sein, dann doch schon eher mit dem Fahrrad. Hier liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Aber vorsicht: das gilt nur für Fahrräder ohne (Elektro-)Motor, nicht also für Pedelecs.

Je nach Höhe der Promille ist mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen, wobei dann die Sperrfrist bei Ersttätern oft zwischen 6 und 12 Monaten liegt. Liegt der Blutalkoholgehalt über 1,6 Promille, wird die Führerscheinbehörde die Wiedererteilung des neuen Führerscheins von dem Ergebnis einer MPU (früher "Idiotentest" genannt) abhängig machen. Hier empfiehlt es sich unbedingt, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf solche Verkehrsdelikete spezialisiert ist. In diesem - oder auch anderen Fällen - rufen Sie einfach an und lassen sich in einem persönlichen Gespräch von einem Fachmann beraten.



Bei Trunkenheitsfahrten droht ungemach nicht nur vom Gericht, sondern auch von der Führerscheinbehörde. Wenden Sie sich hier an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/mann-alkohol-kater-trinkgelage-428392/

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