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Schweigen bei der Polizei - reden in der Kanzlei
.... erspart manchen Ärger
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Die fachkundige und individuelle Beratung meiner Mandanten steht für mich an erster Stelle. In einem Erstgespräch erörtere ich mit Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.
Bei mir und meiner Kanzlei stehen Sie als Mensch im Mittelpunkt! Jeder Fall ist anders: Statt Patentrezepte anzubieten, gehe ich individuell auf Ihre Situation ein und erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine Lösung. Dabei habe ich stets Ihre Interessen im Blick. Vertrauen Sie auf meine sachkundige Unterstützung und rufen Sie mich an!
Mit Rat und Tat setze ich mich nun schon seit 1989 für die rechtlichen Herausforderungen meiner Mandanten ein. Ihr Recht ist mein Anspruch! Meine Rechtstipps schildern Ihnen, was Sie bei einer rechtlichen Auseinandersetzung erwartet und wie Sie sich am besten verhalten.
Sie möchten Kontakt aufnehmen? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktdaten unter „Kontakt“. Mein Kanzleistandort liegt nicht in Ihrer Nähe? Ich biete bundesweit Online-Rechtsberatung an. Schreiben Sie bei Interesse einfach eine E-Mail an der im Profil hinterlegten E-Mail-Adresse für weitere Informationen. Sie bevorzugen eine persönliche Beratung? Kommen Sie zu Ihrem persönlichen Beratungstermin in meine Kanzlei in Rastatt.
Im Beratungsgespräch, das auch auf Französisch oder Englisch geführt werden kann, erläutere ich Ihnen komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache.
Lesen Sie, in welchen Rechtsgebieten ich meine Mandanten schwerpunktmäßig vertrete. Sie sind unsicher, ob Ihr Anliegen dabei ist? Gerne berate ich Sie, ob eine Mandatierung möglich ist.
Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht & Führerscheinrecht
Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus kümmere ich mich engagiert um die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise einen Vorfahrtsverstoß, Parkverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsverstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden, zählen zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Als Rechtsanwalt und Ansprechpartner stehe ich Ihnen zum Beispiel beim Erhalt eines Bußgeldbescheids bei, der Ihnen wegen Falschparkens oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung ausgestellt wurde, oder aber wegen einer Ordnungswidrigkeit, die Ihnen wegen eines arbeitsrechtlichen, meldepflichtrechtlichen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Delikts vorgeworfen wird.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Sind Sie von einem materiellen oder immateriellen Schaden, beispielsweise in Folge einer Körperverletzung, eines Verkehrsunfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers, betroffen, sollten Sie zügig meinen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Ich bin Ihnen konsequent und versiert dabei behilflich, die Berechtigung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vorab zu prüfen sowie diese final durchzusetzen – wenn nötig auch vor Gericht. Des Weiteren vertrete ich Ihre Interessen beispielsweise gegenüber der Berufsgenossenschaft oder auch Ihrer privaten Unfallversicherung, falls diese die Ihnen zustehenden Leistungen verweigert.
Rechtsanwalt Roland Czaikowski
Nehmen Sie zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Belange professionelle Hilfe in Anspruch.
Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sagt: 'Qualifizierte Rechtsberatung kann es nur von einem Rechtsanwalt geben.'
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns doch einfach ganz über das Kontaktformular oder per E-Mail, damit wir uns persönlich um Ihren Fall kümmern können. Dabei achten wir darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung der Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
Sollte dennoch einmal die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertrete ich Sie gern und kann bei allen Amts- und Landgerichten sowie Arbeits- und Strafgerichten für Sie auftreten.
Der Berufsträger unserer Firma ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Gerne stehen wir Ihnen in vielen Rechtsfragen zur Seite. Oft ist es wirtschaftlich sinnvoller, im Vorfeld einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Das spart häufig einen teuren Prozess.
Nach Vereinbarung sind auch Termine ausserhalb der normalen Bürozeitem sowie Haus- bzw. Firmenbesuche möglich.
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Bewertungen 6
von W. H. am 29.09.2024 um 10:01 Uhr
von E. K. am 22.04.2024 um 10:55 Uhr
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von C. H. am 25.03.2024 um 22:03 Uhr
Rechtstipps 3

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Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus
a) Tätigkeiten über in anderen Staaten (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht oder
c) Tätigkeiten rechtsanwaltlicher Natur vor außereuropäischen Gerichten.
Im Übrigen ist der Versicherungsschutz gegeben.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://webgate.ec.europa.eu
Nach § 36 VSBG bin ich verpflichtet, Verbraucher in Kenntnis zu setzen, dass ich weder bereit noch verpflichtet bin, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Verbraucherschlichtungsstelle bis zu einem Wert von 50.000 € ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr.17, 10179 Berlin, www.s-d-r-org
Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich Verbraucher an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden. Die Allgemeine Schlichtungsstelle "Zentrum für Schlichtung e.V." hat ihren Sitz in Kehl und ist zu erreichen unter www.verbraucher-schlichter.de
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