Als Autofahrer Handy in der Hand?

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Wenn der Motor eingeschaltet ist, darf kein Autofahrer sein Handy gebrauchen. Das Handy wird schon „gebraucht“, wenn man einen Blick auf den Bildschirm wirft, um die Zeit abzulesen.

Oft verhängt die Polizei schon ein Bußgeld, weil der Autofahrer das Handy in der Hand hielt. Hiergegen können Sie sich mit Hilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts wehren. Denn nur das „Umlagern“ oder Kontrollieren auf Beschädigungen ist kein Gebrauchen des Handys.

So urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe: "Wird das Handy dagegen nur umgelagert, um es vor Beschädigungen zu schützen, so liegt kein Verstoß vor." Es gibt dann kein Bußgeld und vor allem keinen Punkt in Flensburg (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23 (AG Villingen-Schwenningen), BeckRS 2023, 8047

Auch ein Fahrer eines Tesla, der seinen Touchscreen benutzt, muss aufpassen: Der fest im Fahrzeug der Marke „Tesla“ installierte Berührungsbildschirm (Touchscreen) stellt ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a Satz 1 und 2 StVO dar, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020, Az 1 Rb 36 Ss 832/19, BeckRS 2020, 12154).

Hält der Autofahrer aber gar kein Handy in der Hand, sondern nur einen Gegenstand, der einem Handy ähnelt, liegt kein Handyverstoß vor. Zu dieser naheliegenden Entscheidung bedurfte es das OLG Hamm (28.5.19, 4 RBs 92/19), als ein Autofahrer eine Powerbank in der Hand hielt (so auch das AG Nürtingen). Aber Vorsicht: hat die Powerbank eine Tastatur, so ist der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit (Handyverstoß) wieder erfüllt, (OLG Koblenz Beschluss vom 21.12.2020 - 2 OWi 6 SsRs 374/20). Aber ein elektronischer Taschenrechner ist ein Handy (BGH Beschluss vom 16.12.2020 - 4 StR 526/19, aA noch OLG Oldenburg vom 25.6.18, 2 Ss (OWi) 175/18, VA 18, 210).

Denken Sie daran, dass ein Handyverstoß nicht nur ein Bußgeld, sondern auch 1 Punkt in Flensburg nach sich zieht.

Rufen Sie mich an, gerne stehe ich Ihnen hierbei zur Seite.


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