TrustsCapital – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma TrustsCapital bietet unter der Domain trustscapital.com über ihre Homepage den Handel mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei Anlegern aus mehreren Gründen von einer Anlage über die Handelsplattform TrustsCapital abgeraten werden muss.

Zunächst einmal veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die in Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleister – am 12.03.2024 eine Warnmitteilung, in der sie vor der Webseite trustscapital.com warnte.

Die Finanzmarktaufsicht teilte mit, dass der Verdacht besteht, dass die Gesellschaft TrustsCapital die Webseite trustscapital.com betreibt, ohne über eine Erlaubnis zu verfügen, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Handelt eine Firma ungenehmigt, dann verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt damit unerlaubt. Kein Anleger sollte Handelsgeschäfte mit einer Anlagefirma tätigen, die nicht reguliert und damit unlizenziert ist.

Der Verstoß gegen eine entsprechende Genehmigungspflicht ist auch keine Bagatelle, sondern kann sogar strafrechtlich relevant sein, d. h. die Verantwortlichen der Handelsplattform müssen sich ggf. auch nach § 54 KWG strafrechtlich verantworten. Unter Umständen kann sogar gegen die Verantwortlichen der TrustsCapital eine Gefängnisstrafe verhängt werden.

Unabhängig davon können Anleger, die bei Geschäften mit einer unregulierten Firma, wie der Firma TrustsCapital, auch Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG gegenüber der Firma TrustsCapital und den Verantwortlichen der Firma TrustsCapital durchsetzen.

Ein weiterer Punkt spricht ebenfalls gegen eine Anlage über die Handelsplattform TrustsCapital. Im Rahmen des Internetauftritts der Firma TrustsCapital findet sich kein rechtsverbindliches Impressum, das presserechtlich erforderlich ist. Die Firma TrustsCapital benennt keine Verantwortlichen ihrer Firma.

Auch der Sitz der Firma TrustsCapital Ltd. sollte potenziellen Anlegern zu denken geben. Die Firma TrustsCapital will zum einen auf den britischen Jungferninseln unter der Adresse: Trinity Chambers, P.O. Box 4301, Road Town, Tortola, VG110, British Virgin Islands, eine Niederlassung haben und zum anderen auch in London unter der Adresse: One London Wall, London, EC2Y 5EB, United Kingdom.

In der Vergangenheit hatte unsere Kanzlei mit einer Vielzahl von Firmen zu tun, die angeblich auf den britischen Jungferninseln ihren Sitz hatten. Überprüfte man dies dann genauer, dann stellte sich heraus, dass es sich allenfalls um Briefkastenfirmen handelte.

Recherchiert man im Internet zu der angeblich in London existierenden Niederlassung, dann finden sich ebenfalls keine Hinweise auf eine Niederlassung der Firma TrustsCapital in London.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform TrustsCapital investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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