Omega Capital Markets - Betrug? –anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Über die Handelsplattform Omega Capital Markets (Domain: omegacm.net) wird Anlegern angeblich der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) auf Aktien, Währungen, Indizes, Kryptowährungen und Rohstoffen angeboten.

Anlegern kann nur von einer Anlage über die Firma Omega Capital Markets abgeraten werden. Die Gründe möchten wir im Folgenden kurz erläutern:

Zunächst einmal fehlt ein seitens des Gesetzes vorgeschriebenes Impressum auf der Webseite, dem zu entnehmen ist, wer die Verantwortlichen der Firma Omega Capital Markets sind, welche Rechtsform die Firma Omega Capital Markets hat und wo sich der eigentliche Sitz der Firma Omega Capital Markets befindet.

Darüber hinaus wurde die Domain omegacm.net erst am 29.06.2023 über NameSilo LLC registriert, wobei die wahren Domaininhaber mittels eines Anonymisierungsdienstes verschleiert werden.

Im Übrigen deuten auch die Adressangaben auf der Homepage der Firma Omega Capital Markets darauf hin, dass die Firma Omega Capital Markets unseriös, wenn nicht sogar betrügerisch, agiert.

Auf der Homepage ist davon die Rede, dass die Firma in mehreren Ländern eine Niederlassung hätte. So ist einerseits davon die Rede, dass sich in Australien unter der Adresse: Fairlight, NSW 2094, eine Niederlassung finden würde. Eine weitere Niederlassung soll in Norwegen unter der Adresse: 1994 Vika, 0125 Oslo, ansässig sein und eine dritte Niederlassung in der EU unter der Adresse: 35A Boulevard Jospeh II, L-1840 Luxembourg.

Recherchiert man diesbezüglich etwas genauer, so stellt man fest, dass sich unter den angegebenen Adressen keine Niederlassungen der Firma Omega Capital Markets befinden.

Unabhängig davon, dass im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass für Anleger kein Handel mit Differenzkontrakten stattfindet, wäre ein entsprechender Handel auch mit extrem hohen Risiken, bis hin zu einem Totalverlust, behaftet.

Ein entsprechender Handel eignet sich letztlich nur für spekulative und erfahrene Anleger, wobei für diese ein Totalverlustrisiko drohen kann. Letztlich stellt der Handel mit Differenzkontrakten nämlich ein finanzielles Differenzgeschäft dar.

Im Übrigen verfügt die Firma Omega Capital Markets über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die entsprechende Handelsplattform Handelsgeschäfte für deutsche Anleger abzuwickeln.

Jede Betreibergesellschaft einer Internethandelsplattform bzw. die entsprechende Internethandelsplattform benötigen eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, Finanzdienstleistungen zu erbringen und / oder Finanzprodukte anzubieten.

Wenn eine entsprechende Genehmigung fehlt – dies ist hier der Fall – dann handeln die Verantwortlichen der Handelsplattform unerlaubt und verstoßen gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Hierbei handelt es sich auch um kein Kavaliersdelikt, sondern dies kann auch strafrechtlich relevant sein (§ 54 KWG).

Unabhängig davon lassen sich Schadensersatzansprüche gegen die Handelsplattform, die Betreibergesellschaft und deren Verantwortlich nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG für Anleger darstellen, wenn ohne Genehmigung Handelsgeschäfte angeboten und durchgeführt werden.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Omega Capital Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema