TUIfly-Reisende haben Anspruch auf Entschädigung

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Wegen außergewöhnlich vieler Krankmeldungen des Cockpit- und Kabinenpersonals von TUIfly kommt es zu zahlreichen Flugausfällen und Stornierungen bei TUIfly und dem Partner Air Berlin. Dennoch verweigert die Airline Entschädigungszahlungen an die sitzengelassenen Passagiere und beruft sich auf „höhere Gewalt“. Dem widerspricht Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt aus Wiesbaden entschieden: „Höhere Gewalt sind nur Umstände, die von außen einwirken und auf die die Airline keinen Einfluss hat. Dies ist beispielsweise bei einem Unwetter oder einem echten Streik der Fall. Hohe Krankenstände sind aber ein betriebsinternes Problem der Airline, dem durch innerorganisatorische Maßnahmen und entsprechende Dienstpläne entgegnet werden muss“, so Dr. Perabo-Schmidt.

Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt rät daher allen sitzengelassenen Passagieren eine Entschädigung für einen stornierten oder verspäteten Flug von der Airline zu fordern. Nach der maßgeblichen EU-Verordnung steht nämlich jedem Fluggast bei erheblicher Flugverspätung oder Annullierung grundsätzlich eine pauschale Entschädigungszahlung zwischen EUR 250 und EUR 600 zu.

Die Kanzlei PSS Rechtsanwälte vertritt Fluggäste bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Lesen Sie mehr über die Ansprüche der Fluggäste bei Verspätung und Annullierung auf unserer Homepage:

www.pss-rechtsanwaelte.de/2016/08/flugverspaetung-und-annulierung-ihre-rechte-als-reisender/


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