„Two and a Half Men“ von Waldorf Frommer abgemahnt

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Waldorf-Frommer-Abmahnung i. A. v. Warner Bros. Television

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, bekannt für die Durchsetzung von Urheberrechten, ist erneut in massenhafter Weise tätig geworden. Warner Bros. Television beauftragte die Anwälte aus München, die Rechte an der US-Sitcom „Two and a Half Men“ durchzusetzen. Zu diesem Zweck verschickte die Kanzlei massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer. Vorgeworfen wird den Adressaten, dass sie die Rechte an der Fernsehserie mittels Filesharing verletzt haben sollen.

„Two and a Half Men“ - Komik mit Charlie Sheen

Im September 2003 startete die US-Sitcom auf dem Sender CBS. Gegenstand der Rahmenhandlung ist das Zusammenleben von Charlie Harper (Charlie Sheen), dessen Bruder Alan (Jon Cryer) und Alans Sohn Jake (Angus T. Jones) in Malibu. Charlie, Frauenheld und Jingle-Writer, beherbergt in seiner Strandvilla seinen geschiedenen, von seiner Frau verlassenen, neurotischen Bruder. Durch die Gegensätzlichkeit der beiden Brüder und die Naivität von Jake entstehen urkomische Situationen. Am Ende der 9. Staffel findet Charlies Begräbnis statt und an seine Stelle im Haus tritt der Milliardär Walden (Ashton Kutcher). Mit mehreren Emmys ist die Sitcom eine der erfolgreichsten Comedy-Serien weltweit.

Warum verschickt Waldorf-Frommer-Abmahnungen?

Durch das Bereitstellen von „Two and a Half Men“-Episoden oder Staffeln werden die Rechte von Warner Bros. Television verletzt. Diese Verletzung begründet Schadensersatzansprüche, die der Verantwortliche begleichen muss. In den verschickten Schreiben fordern die Rechtsanwälte regelmäßig eine Geldzahlung in Höhe mehrerer Hundert Euro, dazu soll der Empfänger eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten – was bedeutet das?

Der Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer stellt den Adressaten keineswegs vor vollendete Tatsachen. Dennoch darf die Abmahnung nicht ignoriert werden. Zu prüfen ist allerdings, ob der Adressat tatsächlich die Urheberrechte verletzt hat. Ist die Verletzung von einem anderen Haushaltsmitglied oder (volljährigen) Familienmitglied vorgenommen worden, kann eine Haftung des Adressaten gänzlich entfallen. Doch auch so besteht regelmäßig die Möglichkeit, den geforderten Geldbetrag zu kürzen. Eine übereilte Zahlung der Summe ist deswegen nicht ratsam.

Wie reagiert man auf die Schreiben? – Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung!

Die Anwälte von Waldorf Frommer sind auf diesem Gebiet hoch professionell und erfahren. Den Empfängern von Abmahnungen bleiben häufig nur kurze Zeiträume, um zu reagieren. Den überraschten Adressaten solcher Schriftstücke raten wir von Werdermann | von Rüden deswegen zu folgenden Schritten:

  1. Ruhe bewahren & Rechtsanwalt aufsuchen!
  2. Nicht auf die Forderung von Waldorf Frommer eingehen!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Frist wahren!

Werdermann | von Rüden bietet weitere Informationen, erfahrene Expertise und eine kostenlose Erstberatung. Erreichbar sind wir unter https://www.abmahnhelfer.de/ , via E-Mail und telefonisch.


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