U-Haft: Was ist zu beachten? Fachanwalt klärt auf

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Die Untersuchungshaft (kurz: U-Haft) ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im deutschen Strafrecht. Sie bedeutet, dass eine Person bereits vor einer Verurteilung inhaftiert wird – nicht etwa, weil sie schuldig ist, sondern um das Strafverfahren zu sichern. Angesichts dieses massiven Eingriffs in die persönliche Freiheit ist es entscheidend, die rechtlichen Voraussetzungen der Untersuchungshaft zu kennen und effektiv dagegen vorzugehen.


Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Die Untersuchungshaft wird nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet, die in der Strafprozessordnung (§§ 112 ff. StPO) geregelt sind. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Dringender Tatverdacht
    Es muss mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sein, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat begangen hat. Der bloße Verdacht oder eine ungesicherte Beweislage reicht nicht aus.

  2. Vorliegen eines Haftgrundes
    Neben dem dringenden Tatverdacht muss mindestens ein Haftgrund vorliegen. Dazu zählen:

    • Fluchtgefahr
      Es besteht die Befürchtung, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren durch Flucht entzieht. Dies wird angenommen, wenn die drohende Strafe besonders hoch ist oder der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat.
    • Verdunkelungsgefahr
      Es besteht die Gefahr, dass der Beschuldigte Beweismittel manipuliert oder Zeugen beeinflusst. Dieser Haftgrund ist häufig in den frühen Ermittlungsphasen relevant.
    • Wiederholungsgefahr
      Es besteht die Sorge, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begeht, insbesondere wenn es sich um schwerwiegende Delikte wie Sexualstraftaten oder Gewaltverbrechen handelt.
    • Schwere der Tat
      In Ausnahmefällen kann eine U-Haft auch angeordnet werden, wenn die Schwere der Tat und das öffentliche Interesse an einer schnellen Strafverfolgung eine solche Maßnahme rechtfertigen.

Untersuchungshaft und ihre Grenzen

Die Untersuchungshaft darf nicht länger als nötig aufrechterhalten werden. Das sogenannte Beschleunigungsgebotverlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden zügig ermitteln und die Haftdauer auf das notwendige Minimum beschränken.

Falls ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist – etwa weil eine mildere Maßnahme wie eine Meldeauflage oder eine Sicherheitsleistung ausreicht –, muss sie aufgehoben werden.


Rechte von Beschuldigten in Untersuchungshaft

Auch in der Untersuchungshaft stehen dem Beschuldigten wichtige Rechte zu:

  • Recht auf Verteidigung
    Der Beschuldigte kann jederzeit einen Strafverteidiger kontaktieren. Ein Anwalt ist in U-Haft unverzichtbar, um die Haftgründe anzufechten oder einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen.

  • Recht auf Haftprüfung (§ 117 StPO)
    Der Beschuldigte kann beantragen, dass das Gericht die Voraussetzungen der Haft überprüft. Hierbei wird geprüft, ob der dringende Tatverdacht und die Haftgründe weiterhin bestehen oder ob eine Haftverschonung möglich ist.

  • Recht auf Haftbeschwerde (§ 304 StPO)
    Wird die Untersuchungshaft angeordnet oder verlängert, kann der Beschuldigte dagegen Beschwerde einlegen. Eine höhere Instanz prüft dann die Rechtmäßigkeit der Entscheidung.


Wie können Beschuldigte sich wehren?

Sobald ein Haftbefehl erlassen wurde, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Folgende Schritte sollten unternommen werden:

  1. Kontakt zu einem erfahrenen Strafverteidiger
    Der wichtigste Schritt ist die sofortige Kontaktaufnahme zu einem Fachanwalt für Strafrecht. Nur ein versierter Strafverteidiger kann die Beweislage und die Haftgründe umfassend prüfen.

  2. Haftprüfung beantragen
    Ein Haftprüfungstermin bietet die Möglichkeit, die Untersuchungshaft durch Vorlage entlastender Argumente oder Beweise anzufechten. Beispielsweise könnte nachgewiesen werden, dass keine Fluchtgefahr besteht, weil der Beschuldigte in festen sozialen Verhältnissen lebt.

  3. Haftbeschwerde einlegen
    Wenn die Haftprüfung keinen Erfolg hat, kann der Beschuldigte gegen den Haftbefehl Beschwerde einlegen. Hier entscheidet eine höhere Instanz über die Fortdauer der Haft.

  4. Alternative Maßnahmen vorschlagen
    Häufig kann eine Untersuchungshaft durch mildere Maßnahmen ersetzt werden, wie:

    • Regelmäßige Meldung bei der Polizei
    • Hinterlegung einer Kaution
    • Abgabe von Reisedokumenten (z. B. Reisepass)

Wichtige Verhaltenstipps in Untersuchungshaft

  • Keine Aussage ohne Anwalt:
    Ohne anwaltlichen Beistand sollten Beschuldigte keine Angaben zur Sache machen. Unüberlegte Aussagen können die Situation verschlimmern.

  • Dokumentation von Haftbedingungen:
    Schlechte Haftbedingungen können ein Grund sein, die U-Haft anzufechten. Daher sollten diese dokumentiert und dem Anwalt mitgeteilt werden.

  • Ruhe bewahren und auf den Anwalt vertrauen:
    Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, welche Schritte sinnvoll sind, und wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Untersuchungshaft zu beenden.


Dr. Maik Bunzel – Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Die Verteidigung in Untersuchungshaft erfordert nicht nur juristisches Fachwissen, sondern auch taktisches Geschick und Erfahrung. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Strafrecht, steht Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist er bundesweit tätig und setzt sich mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Dr. Maik Bunzel prüft die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls, beantragt eine Haftprüfung oder legt Beschwerde ein, um die Untersuchungshaft schnellstmöglich zu beenden.

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Foto(s): Maik Bunzel

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