Überblick über die wichtigsten Vorteile der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung

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Dr. Marc Laukemann

Überblick über die wichtigsten Vorteile der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung für Verbraucher und Unternehmer

Anfang 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in ganz Europa in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, dass jeder Einzelne mehr Kontrolle über seine Daten erhält. Künftig gelten in allen EU-Staaten die gleichen Standards in Sachen Datenschutz.

Die wichtigsten Kernpunkte sind dabei:

  • Der Nutzer hat Anspruch darauf, in leicht verständlicher Information zu erfahren, welche Daten über ihn gesammelt werden und wer seine Daten zu welchem Zweck, wie und wo verarbeitet.
  • Unternehmen müssen den Nutzer künftig (noch) ausführlicher darüber informieren, wenn seine Daten gehackt wurden.
  • Personenbezogene Daten gehören dem Nutzer, nicht dem mit der Datenverarbeitung befassten Internetdienst. Seine Daten sollen daher nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung genutzt werden können. Außerdem wird es einfacher, diese Zustimmung zu widerrufen.
  • Das Recht auf Vergessen wird nochmals gestärkt. Unternehmen müssen Nutzerdaten dann löschen, wenn die Betroffenen dies wünschen und es keine legitimen Gründe für eine weitere Speicherung der Daten gibt.
  • Für die Abgabe einer rechtswirksamen Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten wird einheitlich ein Alter von 16 Jahren angesetzt, mit der Folge, dass den Teenagern die Anmeldung bei Internetdiensten wie Facebook und Instagram künftig deutlich erschwert wird.
  • Verbraucher können sich künftig bei Beschwerden über Datenverstöße immer an die Datenschutzbehörde in ihrem Land wenden und dort Beschwerden einreichen, auch wenn die Unternehmen ihren Sitz in anderen Staaten haben. Die Kooperation der nationalen Datenschutzstellen soll verbessert werden.
  • Auch US-Firmen müssen sich fortan an die europäischen Vorgaben im Datenschutz halten

Hat die neue Datenschutzgrundverordnung irgendwelche Vorteile für Unternehmer?

  • Durch die Regelung wird für die gesamte EU ein einheitliches Regelungswerk geschaffen, das grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert und damit Bürokratiekosten senkt.
  • Auch Unternehmen mit Sitz insbesondere in den U.S.A. oder in der Schweiz müssen sich an die Regeln halten, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten wollen.
  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte müssen nur noch für große Unternehmen bestellt werden, soweit diese in großem Ausmaß sensible Daten verarbeiten oder das Verhalten von Verbrauchern überwachen. Kleine und mittlere Unternehmen sind von dieser Pflicht ausgenommen, es sei denn, die Verarbeitung personenbezogener oder sensibler Daten ist deren hauptsächlicher Geschäftszweck.

Höhere Bußgelder möglich

Mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung können Aufsichtsbehörden gegen natürliche Personen Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. oder bis zu 4% des weltweiten Umsatzes des Vorjahrs verhängen. Leichtere Verstöße werden mit „nur“ bis zu 2% des Umsatzes geahndet.

Zukünftig werden Datenschutzverstöße wirklich abschreckende Wirkung haben. 

Unternehmen müssen sich schon jetzt auf 2018 vorbereiten

Unternehmen sind in der Pflicht, rechtzeitig die Vorgaben der Verordnung umsetzen.


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